Rechtsprechung
Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe - Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist nicht nur im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs, sondern auch bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe von Amts wegen zu beachten
OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, MIR 2023, Dok. 062Aus vorherigen Ausgaben: