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Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht



OLG Celle, Urteil vom 19.12.2023 - 13 U 26/23

Zentrum fürs Hören und Sehen - Keine Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Zentrum" in einer Geschäftsbezeichnung

UWG §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1

Leitsätze:*

1. Zur Frage der Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG durch Verwendung des Begriffs "Zentrum" in einer Geschäftsbezeichnung, hier: durch einen Augenoptiker und Hörgeräteakustiker mit der Leuchtreklame-Aufschrift "Hörgeräte I Brillen * Zentrum * Hörgeräte I Brillen" und im Internet mit der Bezeichnung "W. [Eigenname] Zentrum fürs Hören und Sehen".

2. Zwar kann der Begriff "Zentrum" noch als Charakterisierung für ein Unternehmen nach Bedeutung und Größe verstanden oder jedenfalls vom Verkehr auf einen entsprechenden Tatsachenkern zurückgeführt werden. Bei der Bewertung ist jedoch auf die jeweiligen Einzelfallumstände abzustellen. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den die werbliche Darstellung vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - I ZR 104/10, MIR 2012, Dok. 031 - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum). Der Kontext kann den Begriff des Zentrums relativieren.

MIR 2023, Dok. 023


Anm. der Redaktion: Leitsatz 1 ist der Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.03.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3352

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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