Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2023 - 13 U 26/23
Zentrum fürs Hören und Sehen - Keine Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Zentrum" in einer Geschäftsbezeichnung
UWG §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1
Leitsätze:*1. Zur Frage der Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG durch Verwendung des Begriffs "Zentrum" in einer Geschäftsbezeichnung, hier: durch einen Augenoptiker und Hörgeräteakustiker mit der Leuchtreklame-Aufschrift "Hörgeräte I Brillen * Zentrum * Hörgeräte I Brillen" und im Internet mit der Bezeichnung "W. [Eigenname] Zentrum fürs Hören und Sehen".
2. Zwar kann der Begriff "Zentrum" noch als Charakterisierung für ein Unternehmen nach Bedeutung und Größe verstanden oder jedenfalls vom Verkehr auf einen entsprechenden Tatsachenkern zurückgeführt werden. Bei der Bewertung ist jedoch auf die jeweiligen Einzelfallumstände abzustellen. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den die werbliche Darstellung vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - I ZR 104/10, MIR 2012, Dok. 031 - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum). Der Kontext kann den Begriff des Zentrums relativieren.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.03.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3352
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2022 - 6 U 126/21, MIR 2022, Dok. 024
Sachgerechte Prozessführung - Wegfall der Dringlichkeitsvermutung bei Nichtbegründung einer sofortigen Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss im Verfügungsverfahren
OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.02.2023 - 3 W 290/23, MIR 2023, Dok. 026
Meme mit Falschzitat - Nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte kann ein Plattformbetreiber (hier Meta) verpflichtet sein auch sinn- oder kerngleiche Posts zu löschen
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 008
Berechtigte Gegenabmahnung - Eine berechtigte Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist
BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, MIR 2021, Dok. 028
Perspektive Luftraum - Drohnenaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt
Oberlandesgericht Hamm, MIR 2023, Dok. 039