Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 27.01.2022 - I ZR 7/21
Abmahnkostenerstattung - Der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist kein im Verhältnis zum Unterlassungsanspruch unselbständiger Nebenanspruch, der als solcher das Schicksal des Hauptanspruchs teilt
UWG § 12 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 362 Abs. 1
Leitsätze:*1. Der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist kein im Verhältnis zum Unterlassungsanspruch unselbständiger Nebenanspruch, der als solcher das Schicksal des Hauptanspruchs teilt. Der Anspruch ist nur insofern unselbständig, als er dann nicht entsteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Abmahnung kein Unterlassungsanspruch (mehr) besteht und die Abmahnung daher unberechtigt ist. Der beim Vorliegen eines Unterlassungsanspruchs entstandene Erstattungsanspruch besteht dagegen alsdann unabhängig davon fort, ob der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch fortbesteht (Fortführung BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 Rn. 34 = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung).
2. Der Erstattungsanspruch besteht damit auch dann fort, wenn der Unterlassungsanspruch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erloschen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, MIR 2021, Dok. 028 - Berechtigte Gegenabmahnung) oder der späteren gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs die Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 199/10, MIR 2013, Dok. 005 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 04.04.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3169
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 25.03.2021 - I ZR 203/19, MIR 2021, Dok. 035
Nur der übliche Fall, nix Konkretes?! - Zur Zulässigkeit eines digitalen Vertragsdokumentengenerators
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 071
Sandalenmodell - Entbehrlichkeit der Abmahnung, wenn mit dem Verfügungsantrag ein Sequestrationsantrag gestellt wird
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.04.2020 - 6 W 31/20, MIR 2020, Dok. 055
LTE-Geschwindigkeit - Wird das Verbot einer als konkrete Verletzungsform in Bezug genommenen Werbung wegen Irreführung (§ 5 Abs. 1 UWG) und dem Vorenthalten wesentlicher Information (§ 5a Abs. 2 UWG) begehrt, liegt ein einheitlicher Streitgegenstand vor
BGH, Urteil vom 25.06.2020 - I ZR 96/19, MIR 2020, Dok. 074
Gekaufte Bewertungen - Die Werbung auf Social-Media-Plattformen mit Bewertungen, die von den Nutzern zur Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben wurden, kann wettbewerbswidrig sein
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.08.2020 - 6 U 270/19, MIR 2020, Dok. 078