MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MIR - MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung // Markenrecht



OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.03.2020 - 6 U 240/19

Haftung für Adwords-Anzeigen - Bei fehlender Kenntnis der Verknüpfung von einem (fremden) Unternehmenskennzeichen und der Anzeige durch Google kommt nur eine Störerhaftung des Werbenden in Betracht

MarkenG §§ 15 Abs. 2, 15 Abs. 4

Leitsätze:*

1. Verknüpft ein Suchmaschinenanbieter ohne Wissen des Adwords-Kunden dessen Anzeige so, dass bei Eingabe eines Unternehmenskennzeichens als Suchwort die Anzeige erscheint, kommt von vorneherein nur eine Störerhaftung des Adwords-Kunden in Betracht.

2. Eine markenmäßige Benutzung kommt bei Adwords-Anzeigen in eindeutig abgegrenzten Bereichen in Fällen einer möglichen Zuordnung zu einem Vertriebsnetz nur in Betracht, wenn der Verkehr Kenntnis vom Vorliegen eines derartigen Vertriebsnetzes hat.

3. Eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion liegt in der Regel nicht vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2013 - I ZR 53/12, MIR 2014, Dok. 001 - Fleurop; BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 217/10 MIR 2013, Dok. 012 - MOST-Pralinen, m. w. Nachw.). Der verständige Internetnutzer erwartet in einem von der Trefferliste räumlich, farblich oder auf andere Weise deutlich abgesetzten und mit dem Begriff „Anzeigen“ gekennzeichneten Werbeblock nicht ausschließlich Angebote des Markeninhabers oder mit ihm verbundener Unternehmen. Ihm ist klar, dass eine notwendige Bedingung für das Erscheinen der Anzeige vor allem deren Bezahlung durch den Werbenden ist. Ihm ist zudem bekannt, dass regelmäßig auch Dritte bezahlte Anzeigen bei Suchmaschinen schalten. Er hat daher keinen Anlass zu der Annahme, eine bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der Anzeigenspalte erscheinende AdWords-Anzeige weise allein auf das Angebot des Markeninhabers oder eines mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmens hin. Rechnet der Internetnutzer mit Angeboten, die nicht vom Markeninhaber oder von mit ihm verbundenen Unternehmen stammen, bedarf es daher keines Hinweises auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber, um eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion auszuschließen.

MIR 2020, Dok. 046


Anm. der Redaktion: Leitsätze 1 und 2 sind die Leitsätze des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 26.05.2020
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2987

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Verlinkung auf Strompreisvergleichsrechner - Keine geschäftliche Handlung durch einen auf der Internetseite einer Landesrundfunkanstalt eingestellten Artikel mit "Tipps zum Stromanbieterwechsel" und dem Hinweis auf einen Strompreisvergleichsrechner
OLG Köln, Urteil vom 10.09.2021 - 6 U 51/21, MIR 2022, Dok. 005

Aufgabe der Anspruchsberühmung genügt nicht - Das Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage entfällt erst mit einem förmlichen Anspruchsverzicht des Anspruchstellers
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.01.2024 - 6 W 83/23, MIR 2024, Dok. 037

Kurventreppenlift - Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag und von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erfasst
BGH, Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 96/20, MIR 2021, Dok. 090

Recht auf Vergessenwerden - Kein schematischer Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO gegenüber einer juristischen Datenbank und Suchmaschine (dejure.org) wegen der Verknüpfung bei namensbezogenen Suchanfragen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2023 - I-16 U 127/22, MIR 2023, Dok. 068

Mitgliederstruktur - Für die Klagebefugnis eines Verbands (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF) kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, MIR 2023, Dok. 025

dejure.org StellenmarktAnzeige