Rechtsprechung
KG Berlin, Urteil vom 20.01.2009 - 5 U 48/08
Produktbezogen nachteilige irreführende Werbung - Eine für den Werbenden produktbezogen nachteilige irreführende Werbung kann wettbewerbsrechtlich relevant sein, wenn der Verbraucher zum Kauf eines anderen (wirtschaftlich für ihn nachteiligen bzw. für den Werbenden vorteilhaften) Produkt veranlasst wird.
UWG §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1
Leitsätze:*1. Irreführende Angaben (hier: in einer Werbung für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen) sind nur dann wettbewerbsrechtlich relevant,
wenn sie in dem Punkt und in dem Umfang, in dem sie von der Wahrheit abweichen, bei ungezwungener Sichtweise geeignet sind, die
Kaufentscheidung des Publikums wesentlich zu beeinflussen. Die Werbeaussage muss für die Kaufentscheidung eines nicht unbeachtlichen
Teils des Verkehrs von maßgeblicher Bedeutung sein.
2. Für den Werbenden nachteilige Irreführungen können dann ohne wettbewerbsrechtliche Relevanz sein, soweit es um den
Schutz des Verbrauchers geht, der ein nachteilig beworbenes Produkt auch erworben hat. In einem solchen Fall wird der
Verbraucher durch die Richtigstellung nicht enttäuscht; vielmehr erfreut sein.
3. Eine für den Werbenden produktbezogene nachteilige irreführende Werbung kann aber dann wettbewerbsrechtlich relevant sein,
wenn der Verbraucher zum Kauf eines anderen (wirtschaftlich für ihn nachteiligen bzw. für den Werbenden vorteilhaften)
Produkt (etwa mit einer höheren Gewinnspanne) veranlasst wird (Alternativkauf - vgl. BGH, MIR 2008, Dok. 105 - fehlerhafte Preisauszeichnung).
Hierbei ist eine relevante Irreführung indes nur dann zu bejahen, wenn sich die Möglichkeit eines (für den Verbraucher
ungünstigen) Alternativkaufs - bei ungezwungener Sichtweise - als naheliegend darstellt (hier:verneint).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 06.02.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1870
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
EuGH, Urteil vom 30.05.2024 - C-400/22, MIR 2024, Dok. 045
Abweichende Betriebsstätte im Impressum einer Website - Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte wegen Angabe einer deutschen Betriebstätte und Verwendung der Toplevel-Domain ".de" und der deutschen Sprache
BGH, Urteil vom 16.03.2021 - X ZR 9/20, MIR 2021, Dok. 064
HHole (for Mannheim) und PHaradies - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 009
Die kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem Online-Portal eines Landkreises verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 086
Mitgliederstruktur - Für die Klagebefugnis eines Verbands (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF) kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, MIR 2023, Dok. 025