Kurz notiert
Verwaltungsgericht Hannover
"Zum Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht" - Verletzung der Menschenwürde durch RTL-Sendung bestätigt
VG Hannover, Urteil vom 6.2.2007 - Az. 7 A 5470/06
MIR 2007, Dok. 055, Rz. 1
1
Zur Sache
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat eine Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen vier Fernsehsendungen, in denen RTL 2004 über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes durch seine Pflegerin in verschiedenen Nachrichten- und Magazinsendungen berichtet hatte, für rechtmäßig erklärt (Zum Thema: "RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung", MIR Dok. 054-2007, Rz.1 ).
Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des Opfers angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes zu sehen waren und diese Filmaufnahmen RTL zur Verfügung gestellt. In den daraus resultierenden Fernsehbeiträgen wurde nicht nur über die Rettung des Mannes berichtet, sondern es wurden auch wiederholt die Schläge und menschenverachtenden Äußerungen der Pflegerin gezeigt, denen der wehrlose Mann zuvor ausgesetzt gewesen war.
Dass durch die Misshandlungen der Pflegerin die Menschenwürde des Mannes verletzt worden sei, stehe außer Frage. Die Moderatorin einer der Sendungen habe selbst mit den Worten eingeleitet: "Die folgenden Bilder sind nur ganz schwer zu ertragen".
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht sieht das Opfer der Misshandlungen als durch den Fernsehsender zum Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht und durch die wiederholte Ausstrahlung seines Martyriums in der gewählten Form abermals in seiner Menschenwürde verletzt. Ein berechtigtes Interesse, die Leiden des Opfers ausführlich zu zeigen, habe nicht vorgelegen.
Das Grundrecht auf freie Berichterstattung finde seine Schranke in der Menschenwürde.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
(tg)
Quelle: PM des VG Hannover vom 7.02.2007
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat eine Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen vier Fernsehsendungen, in denen RTL 2004 über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes durch seine Pflegerin in verschiedenen Nachrichten- und Magazinsendungen berichtet hatte, für rechtmäßig erklärt (Zum Thema: "RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung", MIR Dok. 054-2007, Rz.1 ).
Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des Opfers angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes zu sehen waren und diese Filmaufnahmen RTL zur Verfügung gestellt. In den daraus resultierenden Fernsehbeiträgen wurde nicht nur über die Rettung des Mannes berichtet, sondern es wurden auch wiederholt die Schläge und menschenverachtenden Äußerungen der Pflegerin gezeigt, denen der wehrlose Mann zuvor ausgesetzt gewesen war.
Dass durch die Misshandlungen der Pflegerin die Menschenwürde des Mannes verletzt worden sei, stehe außer Frage. Die Moderatorin einer der Sendungen habe selbst mit den Worten eingeleitet: "Die folgenden Bilder sind nur ganz schwer zu ertragen".
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht sieht das Opfer der Misshandlungen als durch den Fernsehsender zum Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht und durch die wiederholte Ausstrahlung seines Martyriums in der gewählten Form abermals in seiner Menschenwürde verletzt. Ein berechtigtes Interesse, die Leiden des Opfers ausführlich zu zeigen, habe nicht vorgelegen.
Das Grundrecht auf freie Berichterstattung finde seine Schranke in der Menschenwürde.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
(tg)
Quelle: PM des VG Hannover vom 7.02.2007
Online seit: 09.02.2007
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