Rechtsprechung
AG München, Urteil vom 30.11.2006 - Az. 161 C 29330/06
Double-Opt-In - Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.
BGB §§ 823, 1004
Leitsätze:*1. Das so genannte Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und reicht aus, um hinsichtlich unerwünschter E-Mail-Werbung
einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern.
2. Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch
keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.
Dies gilt jedenfalls soweit, als allein durch einfaches Wegklicken bzw. allein durch Nichtreaktion auf die Bestätigungsaufforderung
unstreitig sichergestellt ist, dass weitere E-Mails von dem
jeweiligen Aussender nicht mehr zu erwarten sind.
3. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails. Andererseits darf dieser Anspruch jedoch nicht
dazu führen, dass jeglicher Verkehr auf elektronischem Postwege so risikobehaftet wird, dass er faktisch durch Rechtsinstitute
behindert wird. Es muss möglich sein, erwünschte E-Mails und Newsletter weiterhin an Interessenten zu versenden und gleichzeitig
die missbräuchliche Eintragung in E-Mail-Verteiler auszufiltern. Hierfür ist das Double-Opt-In-Verfahren ein geeigneter Mechanismus.
MIR 2007, Dok. 050
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.02.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/552
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 721/15, MIR 2018, Dok. 001
Zeitsprung 1883 - Zur Irreführung bei der Werbung für hochwertige Uhren mit der Angabe und Darstellung "Zeitsprung 1883"
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2020 - 6 U 74/20, MIR 2021, Dok. 023
Grenzen bei der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen - Der Umstand, dass eine Tatsache gerichtsbekannt ist, ersetzt regelmäßig nicht den entsprechenden Parteivortrag, sondern nur die Beweisbedürftigkeit
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 134/21, MIR 2022, Dok. 052
Organisierter Fernabsatz? - Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden
BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16, MIR 2018, Dok. 011
Senkrechtlift - Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt regelmäßig nicht für Werkverträge nach § 631 BGB
BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17, MIR 2018, Dok. 042