Rechtsprechung // Äußerungsrecht
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2022 - 6 U 198/21
Paranoid veranlagte Anwaltskollegin - Die Bezeichnung einer Anwaltskollegin als "paranoid veranlagt" und die Beschreibung ihres Verhaltens als "gezeigte paranoide Verhaltensweisen" kann rechtswidrig sein
BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1; StGB § 185
Leitsätze:*1. Die Bezeichnung einer Anwaltskollegin als "paranoid veranlagt" und die Beschreibung ihres Verhaltens als "gezeigte paranoide Verhaltensweisen" in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer stellen sich trotz ihres Tatsachenkerns im Schwerpunkt als Werturteile dar.
2. Die Äußerungen sind im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung auch unter Berücksichtigung vorangegangener Auseinandersetzungen und Spannungen als rechtswidrig anzusehen, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Sozial- bzw. Berufssphäre der betroffenen Anwältin enthalten.
Anm. der Redaktion: Die Entscheidung wurde eingesandt von den Mitgliedern des 6. Zivilsenats des OLG Köln.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 09.05.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3180
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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