Rechtsprechung // Äußerungsrecht
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2022 - 6 U 198/21
Paranoid veranlagte Anwaltskollegin - Die Bezeichnung einer Anwaltskollegin als "paranoid veranlagt" und die Beschreibung ihres Verhaltens als "gezeigte paranoide Verhaltensweisen" kann rechtswidrig sein
BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1; StGB § 185
Leitsätze:*1. Die Bezeichnung einer Anwaltskollegin als "paranoid veranlagt" und die Beschreibung ihres Verhaltens als "gezeigte paranoide Verhaltensweisen" in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer stellen sich trotz ihres Tatsachenkerns im Schwerpunkt als Werturteile dar.
2. Die Äußerungen sind im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung auch unter Berücksichtigung vorangegangener Auseinandersetzungen und Spannungen als rechtswidrig anzusehen, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Sozial- bzw. Berufssphäre der betroffenen Anwältin enthalten.
Anm. der Redaktion: Die Entscheidung wurde eingesandt von den Mitgliedern des 6. Zivilsenats des OLG Köln.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 09.05.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3180
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 09.05.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3180
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Kein wirksamer Widerruf - Zur (ordnungsgemäßen) Erteilung von Widerrufsinformationen in einem, mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem, Verbraucherdarlehensvertrag
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 020
Senkrechtlift - Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt regelmäßig nicht für Werkverträge nach § 631 BGB
BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17, MIR 2018, Dok. 042
Louboutin - Zur Benutzung eines mit einer fremden Unionsmarke identischen Zeichens durch den Betreiber eines Online-Marktplatzes (Amazon) aufgrund der einheitlichen Präsentation von eigenen und Angeboten Dritter, die dieses Zeichen verwenden
EuGH, Urteil vom 22.12.2022 - C-148/21 und C-184/21, MIR 2023, Dok. 003
Deutsche Digitale Bibliothek II - Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst kann von Maßnahmen gegen Framing abhängig gemacht werden
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/18, MIR 2021, Dok. 080
Rückrufsystem II - Kontaktmöglichkeiten und Rückrufservice von Amazon genügen den Informationspflichten gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 EGBGB
BGH, Urteil vom 19.12.2019 - I ZR 163/16, MIR 2020, Dok. 035
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 020
Senkrechtlift - Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt regelmäßig nicht für Werkverträge nach § 631 BGB
BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17, MIR 2018, Dok. 042
Louboutin - Zur Benutzung eines mit einer fremden Unionsmarke identischen Zeichens durch den Betreiber eines Online-Marktplatzes (Amazon) aufgrund der einheitlichen Präsentation von eigenen und Angeboten Dritter, die dieses Zeichen verwenden
EuGH, Urteil vom 22.12.2022 - C-148/21 und C-184/21, MIR 2023, Dok. 003
Deutsche Digitale Bibliothek II - Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst kann von Maßnahmen gegen Framing abhängig gemacht werden
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/18, MIR 2021, Dok. 080
Rückrufsystem II - Kontaktmöglichkeiten und Rückrufservice von Amazon genügen den Informationspflichten gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 EGBGB
BGH, Urteil vom 19.12.2019 - I ZR 163/16, MIR 2020, Dok. 035