Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2006 - Az. 1 U 670/05-229
Eine Werbung (hier: einer Baumarktkette) mit der Formulierung "20% auf Alles, ausgenommen Tiernahrung" ist irreführend, wenn tatsächlich nicht alle in dem jeweiligen Markt zu erwerbenden Artikel von dieser Preissenkung erfasst sind.
UWG § 3, § 5 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:*1. Die Frage, ob eine Werbung in einem Printmedium, die sich an das allgemeine Publikum richtet, irreführend ist,
beurteilt sich nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der die Werbung
mit einer der Situation entsprechenden angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt.
2. Einer Werbung (hier: einer Baumarktkette) mit der Formulierung "20% auf Alles, ausgenommen Tiernahrung" muss der
durchschnittliche Verbraucher entnehmen, dass alles, was er in den Geschäften des Werbenden - jedenfalls über die Kasse -
(hier: außer Tiernahrung) kaufen kann, während dieser Aktion 20% billiger ist als sonst. Denn die Preissenkung wird insoweit gerade einschränkungslos angekündigt.
Sind tatsächlich nicht alle in dem jeweiligen Markt zu erwerbenden Artikel von der Preissenkung erfasst, ist diese Werbung irreführend.
3. Bei dem durchschnittlichen Verbraucher wird aufgrund einer solchen Werbung die Erwartung erweckt, dass alle - d.h. auch die
nicht ausdrücklich, aber tatsächlich von der Aktion ausgenommenen Produkte von Drittanbietern mit verbindlichen Preisvorgaben -
in den jeweiligen Geschäften angebotenen Produkte preisgünstiger zu erwerben sind. Bei einer solchen Sachlage schiede eine
Irreführung nur dann aus, wenn für den durchschnittlichen Verbraucher bei Kenntnisnahme der Werbung ohne weiteres erkennbar wäre,
dass sich die Aktion auf bestimmte Produkte nicht bezieht, etwa weil deren Angebot offensichtlich nicht zu erwarten war oder weil
ein Preisnachlass wegen verbindlicher Preisvorgaben offenkundig nicht in Betracht kam.
MIR 2006, Dok. 248
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 30.11.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/466
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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