Rechtsprechung // Markenrecht
BGH, Beschluss vom 17.02.2020 - I ZB 39/19
Festsetzung des Gegenstandswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren im Markenlöschungsstreit von EUR 50.000,00 regelmäßig angemessen
RVG § 33 Abs. 1
Leitsätze:*1. Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung ihrer Marke.
2. Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 50.000 für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit entspricht im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2017 - I ZB 45/16, MIR 2018, Dok. 005).
Anm. der Redaktion: Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung, soweit es um den Bestand der Marke geht. Zu beachten ist, dass hiermit keinesfalls ein Regelstreitwert in Markensachen "schlechthin" angenommen werden kann kann (vgl. dazu redaktionelle Anmerkung zu BGH, MIR 2018, Dok. 005).
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 18.04.2020
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2972
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 18.04.2020
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2972
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Bildersuche von Suchmaschinen und Angebote die hierauf referenzieren grundsätzlich nicht urheberrechtswidrig
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 035
Löschungsanspruch gegen Google nach der DSGVO setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2018, Dok. 039
Grundtarif – Eine Service-Rufnummer darf die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen
EuGH, Urteil vom 02.03.2017 - C-568/15, MIR 2017, Dok. 012
Gewohnt gute Qualität - Eine "gute und professionelle Beratung" und ein "Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung
BGH, Urteil vom 15.02.2018 - I ZR 243/16, MIR 2018, Dok. 030
Werbung von Check24 mit "Nirgendwo Günstiger Garantie" irreführend
Landgericht Köln, MIR 2020, Dok. 034
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 035
Löschungsanspruch gegen Google nach der DSGVO setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2018, Dok. 039
Grundtarif – Eine Service-Rufnummer darf die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen
EuGH, Urteil vom 02.03.2017 - C-568/15, MIR 2017, Dok. 012
Gewohnt gute Qualität - Eine "gute und professionelle Beratung" und ein "Service in gewohnt guter Qualität" sind keine besonderen Merkmale einer Dienstleistung
BGH, Urteil vom 15.02.2018 - I ZR 243/16, MIR 2018, Dok. 030
Werbung von Check24 mit "Nirgendwo Günstiger Garantie" irreführend
Landgericht Köln, MIR 2020, Dok. 034