Rechtsprechung
LG Bonn, Urteil vom 31.10.2006 - Az. 11 O 170/05
Standardsoftware als Ware - Ein Vertrag über die Lieferung von Standard-Software zur Abwicklung von Zulieferungen an ein Großunternehmen, auf dessen Software sie zugeschnitten sein soll, ist nach Kaufrecht zu beurteilen.
BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3, § 346 Abs.1, § 348, 434 Abs. 1 S.1, 437 Nr. 2
Leitsätze:*1. Ein Vertrag über die Lieferung von Standard-Software zur Abwicklung von Zulieferungen an ein Großunternehmen, auf dessen
Software sie zugeschnitten sein soll, ist nach Kaufrecht zu beurteilen.
2. Auch aus dem Umstand, dass eine Software/das System auf den jeweiligen Käufer zugeschnitten sein soll, ergibt sich
insofern nichts anderes. Jedenfalls soweit es sich bei der Software als solche noch um keine Individuallösung für den jeweiligen
Kunden handelt, ist der Vertrag als ein kaufrechtlicher zu behandeln.
MIR 2006, Dok. 219
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.11.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/437
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.11.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/437
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Museumsfotos - Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken unterfallen regelmäßig dem Lichtbildschutz nach § 72 UrhG
BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 104/17, MIR 2019, Dok. 005
Verfolgung von Ansprüchen aus der "Mietpreisbremse" durch Inkassodienstleister "Lexfox" mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 034
'Anfragen mit System Programm' - Bei einem Online-Coaching-Vertrag ist der persönliche Anwendungsbereich des FernUSG im Verhältnis zu einem Unternehmer als Coachee nicht eröffnet
OLG München, Urteil vom 17.10.2024 - 29 U 310/21, MIR 2024, Dok. 092
"wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben..." - Zur Bestimmung des Kerns der mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels verbotenen Handlung
KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2021 - 5 W 1135/20, MIR 2021, Dok. 046
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung darstellen
BGH, Urteil vom 14.02.2019 - I ZR 6/17, MIR 2019, Dok. 017
BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 104/17, MIR 2019, Dok. 005
Verfolgung von Ansprüchen aus der "Mietpreisbremse" durch Inkassodienstleister "Lexfox" mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 034
'Anfragen mit System Programm' - Bei einem Online-Coaching-Vertrag ist der persönliche Anwendungsbereich des FernUSG im Verhältnis zu einem Unternehmer als Coachee nicht eröffnet
OLG München, Urteil vom 17.10.2024 - 29 U 310/21, MIR 2024, Dok. 092
"wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben..." - Zur Bestimmung des Kerns der mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels verbotenen Handlung
KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2021 - 5 W 1135/20, MIR 2021, Dok. 046
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung darstellen
BGH, Urteil vom 14.02.2019 - I ZR 6/17, MIR 2019, Dok. 017



