Rechtsprechung // Zivilrecht
OLG München, Urteil vom 17.10.2024 - 29 U 310/21
'Anfragen mit System Programm' - Bei einem Online-Coaching-Vertrag ist der persönliche Anwendungsbereich des FernUSG im Verhältnis zu einem Unternehmer als Coachee nicht eröffnet
FernUSG §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1, 12 Abs. 1; BGB 134
Leitsätze:*1. Bei einem Online-Coaching-Vertrag ist der persönliche Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (§§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1, 12, Abs. 1 FernUSG) im Verhältnis zu einem Unternehmer als Coachee nicht eröffnet.
2. Dass das FernUSG lediglich auf Verbraucher und nicht (auch) auf Unternehmer als Lernende anwendbar sein soll, ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien und u.a. auch aus dem Umstand, dass der historische Bundesgesetzgeber hierdurch eine Überschreitung seiner Gesetzgebungskompetenz gerade hat verhindern wollen (wird ausgeführt).
Anm. der Redaktion: Das Gericht hat Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie zur Fortbildung des Rechts nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO zugelassen. Die entscheidungserhebliche Frage, ob §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1, 12 Abs. 1 FernUSG auf Unternehmer Anwendung finden, sei höchstrichterlich nicht geklärt und über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen von Bedeutung. Zudem bestehe im Hinblick auf die zitierten Entscheidungen des OLG Celle (13 U 8/24 und 3 U 85/22) eine Divergenz im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
Ähnlich auch jüngst: OLG Nürnberg, Urteil vom 05.11.2024 - 14 U 138/24, MIR 2024, Dok. 091
Auf die Entscheidung hat hingewiesen RA Tobias Kläner (Koblenz), der auf Seiten der Klägerin an dem Verfahren beteiligt ist.
Ähnlich auch jüngst: OLG Nürnberg, Urteil vom 05.11.2024 - 14 U 138/24, MIR 2024, Dok. 091
Auf die Entscheidung hat hingewiesen RA Tobias Kläner (Koblenz), der auf Seiten der Klägerin an dem Verfahren beteiligt ist.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.11.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3421
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.11.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3421
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Zweitmarkt für Lebensversicherungen II - Zur Anspruchsberechtigung der Mitbewerber nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG nF
BGH, Urteil vom 24.02.2022 - I ZR 128/21, MIR 2022, Dok. 034
Sinnvolle Dateinamen beim beA - Für die Ausgangskontrolle beim beA ist bei fristgebundenen Schriftsätzen anhand eines sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war
BGH, Beschluss vom 17.03.2020 - VI ZB 99/19, MIR 2020, Dok. 045
Koch Media - Deckelung des Gegenstandswerts nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG auf EUR 1000,00 mit Unionsrecht vereinbar
EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-559/20, MIR 2022, Dok. 039
Lautsprecherfoto - Keine öffentliche Wiedergabe an "recht viele Personen" durch Zugänglichkeit eines Lichtbildes (hier: Produktbild bei eBay-Kleinanzeigen) über 70 Zeichen umfassende URL
BGH, Urteil vom 27.05.2021 - I ZR 119/20, MIR 2021, Dok. 065
Selbständiges Beweisverfahren ist eine Geschäftsgeheimnisstreitsache im Sinne von § 16 Abs. 1 GeschGehG
BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - I ZB 32/23, MIR 2024, Dok. 016
BGH, Urteil vom 24.02.2022 - I ZR 128/21, MIR 2022, Dok. 034
Sinnvolle Dateinamen beim beA - Für die Ausgangskontrolle beim beA ist bei fristgebundenen Schriftsätzen anhand eines sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war
BGH, Beschluss vom 17.03.2020 - VI ZB 99/19, MIR 2020, Dok. 045
Koch Media - Deckelung des Gegenstandswerts nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG auf EUR 1000,00 mit Unionsrecht vereinbar
EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-559/20, MIR 2022, Dok. 039
Lautsprecherfoto - Keine öffentliche Wiedergabe an "recht viele Personen" durch Zugänglichkeit eines Lichtbildes (hier: Produktbild bei eBay-Kleinanzeigen) über 70 Zeichen umfassende URL
BGH, Urteil vom 27.05.2021 - I ZR 119/20, MIR 2021, Dok. 065
Selbständiges Beweisverfahren ist eine Geschäftsgeheimnisstreitsache im Sinne von § 16 Abs. 1 GeschGehG
BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - I ZB 32/23, MIR 2024, Dok. 016