Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 183/24
Jacobs Krönung - Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage klar und verständlich angegeben werden
PAngV §§ 1 Abs. 3 Satz 2, 11 Abs. 1; UWG § 5a Abs. 1, 5b Abs. 4; ZPO § 308 Abs. 1
Leitsätze:*1. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV müssen Angaben über Preise der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Um dem in § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV enthaltenen Gebot der Preisklarheit gerecht zu werden, muss ein Preis so angegeben werden, dass der Verbraucher ihn ohne Weiteres erkennen und verstehen kann Hieraus ergibt sich, dass auch die von § 11 Abs. 1 PAngV geforderte Angabe des niedrigsten Gesamtpreises nach § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV in einer Weise erfolgen muss, die für den angesprochenen Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist (wird ausgeführt, m.w.N.).
2.
a) Nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV muss der zur Angabe eines Gesamtpreises Verpflichtete bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis, den er für das beworbene Produkt innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung angewandt hat, in einer für den angesprochenen Verbraucher eindeutigen, klaren und verständlichen Weise angeben.
b) In Fällen der Verletzung des § 11 Abs. 1 PAngV ist die Unlauterkeit einer geschäftlichen Handlung nach §§ 5a und 5b UWG und nicht nach § 3a UWG zu beurteilen (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 60] = WRP 2022, 977 - Grundpreisangabe im Internet; Urteil vom 23. März 2023 - I ZR 17/22, BGHZ 237, 1 [juris Rn. 65] - Aminosäurekapseln, jeweils mwN).
3. In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit einer Handlung allein nach § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 07.042022 - I ZR 143/19, MIR 2022, Dok. 049, BGHZ 233, 193 - Knuspermüsli II; BGH, Urteil vom 06.02.2025 - I ZR 40/24, MIR 2025, Dok. 016 - Essigspray EXTRA STARK, mwN).
MIR 2025, Dok. 073
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 16.10.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3507
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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