Rechtsprechung // Zivilrecht
OLG München, Hinweisbeschluss vom 16.05.2024 - 3 U 984/24 e
Business-Aufbau-Coaching - Zur Anwendbarkeit des FernUSG auf einen Coaching-Vertrag (hier verneint)
FernUSG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2; BGB §§ 119, 123, 138, 154, 155, 626
Leitsätze:*1. Ob bei einem "Coaching zum Business Aufbau" eine (überwiegende) räumliche Trennung i.S.d. FernUSG vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob überwiegend eine synchrone oder asynchrone Wissensvermittlung stattfindet. Die Abgrenzung erfolgt nicht räumlich im Wortsinn, sondern danach, ob ein direkter Austausch erfolgt oder die Lerninhalte hauptsächlich im Rahmen eines Selbststudiums vermittelt werden.
2. Der Begriff der Überwachung des Lernerfolgs im Sinne von i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG ist zwar grundsätzlich weit auszulegen; es ist indes zu berücksichtigen, wenn im konkreten Fall weder ein Lehrgang, ein Studium oder eine Ausbildung, noch irgendein Abschluss absolviert werden soll. Geht es (so hier) maßgeblich darum, im Austausch mit den "Coaches" bestimmte Strategien zur Verbesserung einer Unternehmensstrategie zu erarbeiten, kann es sich vielmehr um eine individuelle Beratung in Bezug auf die Lebens- und Unternehmensoptimierung handeln und eben keine Lernzielkontrolle im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG (vgl. dazu auch OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23, MIR 2023, Dok. 081.
Ob das FernUSG auch auf Unternehmer Anwendung findet (so - mit zahlreichen kritischen Stimmen in Rspr. und Lit.: OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, sowie im Anschluss daran: OLG Celle Beschluss vom 29.05.2024 - 13 U 8/24) hat das Gericht leider offen gelassen, da im vorliegenden Fall schon die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 FernUSG nicht als gegeben angesehen wurden.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 28.08.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3397
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2024 - 4 U 168/24, MIR 2024, Dok. 069
Battery Box - Bei einer Preiswerbung für Photovoltaik-Produkte muss der Gesamtpreis die Angabe der Umsatzsteuer enthalten
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.05.2023 - 6 W 28/23, MIR 2023, Dok. 056
KÖLNER DOM - Keine Unterscheidungskraft für Reiseandenken und -bedarf
BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - I ZB 28/23, MIR 2024, Dok. 006
Werbeblocker III – Zur kartellrechtlichen Beurteilung eines Online-Werbeblockers (hier: Adblock Plus)
BGH, Urteil vom 08.10.2019 - KZR 73/17, MIR 2019, Dok. 030
PIERRE CARDIN - Zum Anspruch auf Urteilsbekanntmachung nach § 19c Satz 1 MarkenG (insbesondere zum Anwendungsbereich und Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit)
BGH, Urteil vom 22.02.2024 - I ZR 217/22, MIR 2024, Dok. 026