Rechtsprechung // Urheberrecht
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 19.02.2024 - 3 U 2291/23
Kartenausschnitte, Unterlassungserklärung, Wayback Machine - Zur Auslegung und Reichweite eines urheberrechtlichen Unterwerfungsvertrages
BGB §§ 133, 157, 339 Satz 2; UrhG §§ 15 Abs. 2, Abs. 3, 19a
Leitsätze:*1. Ein Unterwerfungsvertrag ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die darin enthaltene Verpflichtung, urheberrechtlich geschützte Werke nicht der Öffentlichkeit im Internet zugänglich zu machen, grundsätzlich nicht weiter reicht als die sich aus § 19a, § 15 Abs. 2 UrhG ergebenden gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt auch hinsichtlich der sich aus der Vereinbarung der Unterlassungspflicht ergebenden Pflicht zur aktiven Beseitigung des Verletzungszustands einschließlich der Einwirkung auf Dritte. Eine Zuwiderhandlung des Unterlassungsschuldners gegen den Unterwerfungsvertrag setzt daher in der Regel voraus, dass er weiterhin Dritten in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens Zugang zu dem geschützten Werk verschafft und mit seiner Wiedergabe auf eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten abzielt. Eine andere Beurteilung ist nur dann veranlasst, wenn bestimmte Tatbestandsmerkmale der öffentlichen Wiedergabe offensichtlich der Interessenlage der Parteien des Unterwerfungsvertrags unter Berücksichtigung der diesem zugrundeliegenden Anlassverstößen widersprechen.
2. Zum Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen Unterwerfungsvertrag, wenn urheberrechtlich geschütztes Material (hier: Kartenausschnitte) auch nach dessen Abschluss über das Internetarchiv "Wayback Machine" abrufbar sind (hier: verneint).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 14.05.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3367
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
EuGH, Urteil vom 21.10.2020 - C-529/19, MIR 2020, Dok. 077
Auf einem Auge blind? – Rechtsmissbrauch wegen systematischer „Verschonung“ eigener Mitglieder von der Abmahntätigkeit eines (Wettbewerbs-) Verbandes
OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19, MIR 2020, Dok. 096
Kurventreppenlift - Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag und von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erfasst
BGH, Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 96/20, MIR 2021, Dok. 090
Ein "empfindliches Ordnungsgeld" ist nix - Keine Beschwer (betreffend der Festsetzung des Ordnungsgeldes), wenn im Ordnungsmittelantrag weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung angegeben wurde
BGH, Beschluss vom 23.11.2023 - I ZB 29/23, MIR 2024, Dok. 002
Kein wirksamer Widerruf - Zur (ordnungsgemäßen) Erteilung von Widerrufsinformationen in einem, mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem, Verbraucherdarlehensvertrag
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 020