Rechtsprechung // Verfahrensrecht
BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - XI ZB 14/22
Kontrollpflichten beim beA - Die automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO muss auf ihren Bezug zu der Datei mit dem betreffenden (fristgebundenen) Schriftsatz überprüft werden
ZPO § 130a Abs. 5, § 233
Leitsätze:*1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (wird ausgeführt).
2. Für das Vorliegen einer Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO ist auch erforderlich, dass gerade der Eingang des elektronischen Dokuments im Sinne von § 130a Abs. 1 ZPO, das übermittelt werden sollte, bestätigt wird. Die Bestätigung der Versendung irgendeiner Nachricht oder irgendeines Schriftsatzes genügt nicht. Es genügt jedenfalls nicht, dass die Feststellung der Versendung irgendeines Schriftsatzes mit dem passenden Aktenzeichen erfolgt. Anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens ist auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war (BGH, Beschluss vom 17.03.2020 - VI ZB 99/19).
3. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 20.12.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3241
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
KG Berlin, Beschluss vom 16.05.2024 - 5 W 61/24, MIR 2024, Dok. 053
Kein Anscheinsbeweis - Zur Frage des Beweises des Zugangs einer (einfachen, feststehend abgesandten) E-Mail
OLG Rostock, Beschluss vom 03.04.2024 - 7 U 2/24, MIR 2024, Dok. 032
EUR 200,00 Schadensersatz nach Datenscraping - Meta zur Unterlassung und Schadensersatz wegen Kontrollverlust und Missbrauchsbefürchtungen verpflichtet
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2025, Dok. 030
Abmahnungen wegen Verstoßes gegen Pkw-EnVKV - Kein durchgreifender Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Deutsche Umwelthilfe
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 022
Löschungspflicht (auch) für Links?! - Der Unterlassungsschuldner kann zur Löschung von Verlinkungen verpflichtet sein, deren Wiedergabe selbst einen Verstoß gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot darstellt
OLG Celle, Beschluss vom 19.08.202 - 5 W 25/22, MIR 2022, Dok. 071