Rechtsprechung // Kostenrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.10.2023 - 6 W 129/20
Kosten des Testkaufs - Die Kosten eines Testkaufs können auch im einstweiligen Verfügungsverfahren zu den von der unterliegenden Partei zu erstattenden Kosten gehören
ZPO §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 104
Leitsätze:*1. Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Zu den Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können, zählen dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen, wie etwa Kosten für Testkäufe (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - I ZB 21/05 - Geltendmachung der Abmahnkosten; BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - I ZB 105/05; BGH, Beschluss vom 11.12.2014 - I ZB 7/14).
2. Die Kosten eines Testkaufs können auch im einstweiligen Verfügungsverfahren zu den von der unterliegenden Partei gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden und im Kostenfestsetzungsverfahren festzusetzenden Kosten gehören.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 14.05.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3365
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, MIR 2021, Dok. 083
Balloon - Lizenzschaden und Lizenzanalogie bei der Benutzung des Designs für ein einfaches Sofa
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2022 - 6 U 77/22, MIR 2023, Dok. 006
Drei-Streifen-Kennzeichnung, ein Swoosh und der Jumpman - Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen muss untersagt werden
Oberlandesgericht Düsseldorf, MIR 2024, Dok. 043
Existenzgründung und Verbrauchereigenschaft? - Ein Coaching, das objektiv zur Vorbereitung der Entscheidung dient, ob es zu einer Existenzgründung kommen soll, kann als Verbraucherhandeln einzuordnen sein
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2025 - 6 U 46/24, MIR 2025, Dok. 021
Pflichtverletzung durch Beteiligung an Preiskartell - Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vorgelegt
Bundesgerichtshof, MIR 2025, Dok. 013