Rechtsprechung // Urheberrecht
BGH, Beschluss vom 23.03.2023 - I ZR 104/22
Ausschließlichkeitsrechte und urheberrechtlicher Schutzbereich bei Werken der angewandten Kunst
Richtlinie 2001/29/EG Art. 2 Buchst. a; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, §§ 12, 15, 16, 17, 23 Abs. 1 Satz 1, § 97
Leitsätze:*1. Bei Werken der angewandten Kunst müssen dieselben Ausschließlichkeitsrechte gewährt werden und sind hinsichtlich der Reichweite dieser Rechte dieselben Rechtsmaßstäbe anzulegen, wie bei allen anderen Werkkategorien. Diese Aussage bezieht sich hingegen nicht auf die im Einzelfall vorzunehmende Bestimmung des konkreten urheberrechtlichen Schutzbereichs eines Werks, der sich aus seiner Gestaltungshöhe ergibt (Bestätigung: BGH, Urteil vom 15.12.2022 - I ZR 173/21, MIR 2023, Dok. 024 - Vitrinenleuchte).
2. Die Grundsätze, nach denen der Schutzbereich urheberrechtlicher Verwertungsrechte bestimmt wird, sind durch die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union "Infopaq International" (EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-5/08, Slg. I-2009, 6569) sowie "Pelham u.a." (EuGH, Urteil vom 29.07.2019 - C-476/17) geklärt (BGH, Urteil vom 15.12.2022 - I ZR 173/21, MIR 2023, Dok. 024 - Vitrinenleuchte).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 06.06.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3287
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2022 - 6 U 276/21, MIR 2022, Dok. 100
Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing durch einen Endkundenanbieter
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 028
Nachtrag als milderes Mittel - Kein Unterlassungsspruch und keine Löschung bei einem nicht mehr aktuellem Beitrag über ein Gerichtsverfahren auf der Homepage eines Rechtsanwalts
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2023 - 16 U 255/21, MIR 2023, Dok. 016
Kumulative Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung - Die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sind auf der Website und bei deren Verwendung auch in den AGB zu erteilen
BGH, Urteil vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19, MIR 2020, Dok. 080
Ausgezeichnete Matratze - Irreführende Werbung mit vom Verwender golden gerahmtem und mit Benotungscharakter überschriebenem Siegel der Stiftung Warentest
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 12/22, MIR 2022, Dok. 048