Rechtsprechung // Wettbewerbsecht
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2022 - 6 U 8/22
Beste Bildqualität - Die Werbung mit einem sehr guten Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis eines Warentests ist ausnahmsweise nicht irreführend, wenn die Gesamtnote im Testbericht (wegen Produktverbesserung) ausdrücklich relativiert wird
§ 5 Abs. 1 Satz 1 UWG
Leitsätze:*1. Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG gehören zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder Dienstleistung, über die keine unwahren oder zur Täuschung geeignete Angaben gemacht werden dürfen, die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests. Der durchgeführte Test darf insbesondere nicht falsch dargestellt werden. Die Werbung mit Testergebnissen darf beim Adressaten keine Fehlvorstellung hervorrufen. Das Testergebnis muss objektiv richtig wiedergegeben werden. Dabei kann eine objektiv für sich genommen richtige Angabe nach dem Zusammenhang einen unzutreffenden Eindruck vermitteln. Zwar darf der Werbende sich in der Regel auf die Hervorhebung der als vorteilhaft angesehenen Umstände beschränken. Eine Aufklärungspflicht besteht jedoch, wenn die verschwiegene Tatsache geeignet ist, die geschäftliche Entscheidung des Publikums wesentlich zu beeinflussen.
2. Die Werbung mit einem sehr guten Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis eines vergleichenden Warentests stellt sich ausnahmsweise nicht als irreführend dar, wenn die zwischenzeitliche Verbesserung des Produkts bereits ihren Niederschlag im Testbericht findet und die "Stiftung Warentest" bereits dort die Gesamtnote ausdrücklich relativiert hat.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 01.08.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3190
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - I ZB 28/23, MIR 2024, Dok. 006
Partnerdepot - Zu den Rechtsfolgen des (wirksamen) Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrags
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 037
Anwaltsverträge und das für den Fernabsatz organisierte Vertriebs- und Dienstleistungssystem - Zum Verbraucherwiderruf bei einem ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossenen Anwaltsvertrag
BGH, Urteil vom 19.11.2020 - IX ZR 133/19, MIR 2020, Dok. 089
Abweichende Betriebsstätte im Impressum einer Website - Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte wegen Angabe einer deutschen Betriebstätte und Verwendung der Toplevel-Domain ".de" und der deutschen Sprache
BGH, Urteil vom 16.03.2021 - X ZR 9/20, MIR 2021, Dok. 064
Gutschein statt Stornierung - Das Angebot eines Reiseveranstalters gegenüber Kunden zur Umbuchung einer pandemiebedingt nicht durchführbaren Reise ohne den Hinweis auf die Stornierungsmöglichkeit kann zulässig sein
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.09.2022 - 6 U 191/21, MIR 2022, Dok. 077