Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2022 - 6 W 106/21
Bezahlte Rezensionen im Internet - Zur natürlichen Handlungseinheit bei Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflichten
ZPO § 890; UWG § 5a Abs. 6
Leitsätze:*1. Zu einer natürlichen Handlungseinheit können Verhaltensweisen zusammengefasst werden, die gegen dasselbe gerichtliche Verbot verstoßen und die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19).
2. Das Weiterbetreiben verbotener Geschäfte (hier: bezahlte Rezensionen im Internet) durch den Schuldner auf zwei verschiedenen Portalen kann sich als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellen, so dass nicht von zwei selbstständigen Zuwiderhandlungen ausgegangen werden kann.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 12.04.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3175
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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