Rechtsprechung // Markenrecht
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2022 - 6 U 162/21
Himalaya KönigsSalz - Zur Irreführung wegen einer (unzutreffenden) geografischen Herkunftsbezeichnung bei dem Angebot eines Steinspeisesalzes
MarkenG §§ 126, 127 Abs. 1, 128 Abs. 1, Satz 1
Leitsätze:*1. Der Verkehr sieht in der Angabe "Himalaya KönigsSalz" eine geografische Herkunftsbezeichnung und nicht nur eine Gattungsbezeichnung zur Abgrenzung von anderen Salzarten wie Fleur de Sel oder Meeressalz.
2. Das Verkehrsverständnis geht nach wie vor dahin, dass ein so bezeichnetes Salz aus dem Bereich des Hochgebirges des Himalaya stammt, nicht nur aus dem Bereich eines 200 km entfernten Mittelgebirgszugs, mag dieser auch geologisch noch zum Himalaya zählen.
3. Der Zusatz auf dem Etikett "aus Pakistan/Punjab" reicht als entlokalisierender Hinweis nicht aus.
4. In den Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, wird für die Bejahung einer Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote gefordert als bei einer Täuschung mit einer objektiv unrichtigen Angabe (vgl. nur BGH, Urteil vom 31.03.2016 – I ZR 86/13 – Himalaya Salz – hier bejaht).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 12.04.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3174
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 23.10.2019 - I ZR 46/19, MIR 2020, Dok. 005
Verweis auf bestimmte Einstellungen in einem Kundenverwaltungssystem unzulässig - Zum Widerspruch gegen die Verwendung einer E-Mail-Adresse zur Übersendung von Werbung
AG München, Urteil vom 05.08.2022 - 142 C 1633/22, MIR 2022, Dok. 061
Abmahnaktion II - Zur Prüfung des Vorliegens der missbräuchlichen Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG durch eine Abmahntätigkeit
BGH, Urteil vom 26.04.2018 - I ZR 248/16, MIR 2018, Dok. 059
Haftung für Affiliates - Keine Beauftragtenhaftung des Betreibers eines Affiliate-Programms, wenn die Werbung über einen Affiliate-Link Teil eines von dem Affiliate inhaltlich in eigener Verantwortung und eigenem Interesse gestalteten Produkts ist
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 27/22, MIR 2023, Dok. 012
Arzneimittel in Prüfphase und zukünftige Wettbewerbsinteressen - Kein Wettbewerbsverhältnis bei einem noch laufendem Prüfverfahren für ein nur potentielles Arzneimittel
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 099