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Grenzen bei der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen - Der Umstand, dass eine Tatsache gerichtsbekannt ist, ersetzt regelmäßig nicht den entsprechenden Parteivortrag, sondern nur die Beweisbedürftigkeit
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 134/21, MIR 2022, Dok. 052
Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung
BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VI ZB 58/20 , MIR 2022, Dok. 006
Vollziehung einer Beschlussverfügung - Die Zustellung einer von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angefertigten beglaubigten Abschrift der einfachen Abschrift einer Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen gemäß §§ 928, 936 ZPO.
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2017 - 9 W 650/16, MIR 2017, Dok. 023
Machtbereich Mailserver - Im unternehmerischen Verkehr gilt eine E-Mail im Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Mailserver des Empfängers zu den üblichen Geschäftszeiten grundsätzlich als zugegangen
BGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21, MIR 2022, Dok. 083
Trainer-Foto - Jedenfalls bei Urheberrechtsverletzungen kann die rein tatsächliche Beendigung der Verletzungslage dazu führen, dass der Verfügungsgrund (Dringlichkeit) entfällt
OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 - 6 W 98/20, MIR 2021, Dok. 033
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