Rechtsprechung // Äußerungsrecht
BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VI ZB 58/20
Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung
ZPO §§ 2, 3, 511 Abs. 2 Nr. 1
Leitsätze:*1. Bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - VI ZB 17/16, mwN). Für die Bemessung der Beschwer nach freiem Ermessen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache zu berücksichtigen (vgl. §§ 2, 3 ZPO, § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG).
2. Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung einer Äußerung kommt es nicht nur auf deren Breitenwirkung, sondern auch auf die Wirkung der Äußerungen auf den Kläger selbst an.
Anm. der Redaktion: Leitsatz 2 ist der amtliche Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 18.01.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3149
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 18.01.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3149
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Unaufgeforderte Aufschaltung eines gesonderten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden durch den Telekommunikationsanbieter kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 018
Deutscher Balsamico II – Zur Anspielung auf eine geschützte geografische Angabe
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 253/16, MIR 2020, Dok. 056
Gegenstandswert im Designnichtigkeitsverfahren - Im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren entspricht die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 50.000,00 im Regelfall billigem Ermessen
BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZB 25/18, MIR 2020, Dok. 060
Kinderzahnarztpraxis - Zum Verkehrsverständnis und dessen Beurteilung aus der eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung des Gerichts im Bereich der Kinderzahnheilkunde
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 217/20, MIR 2022, Dok. 035
EuGH soll Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" klären
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 022
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 018
Deutscher Balsamico II – Zur Anspielung auf eine geschützte geografische Angabe
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 253/16, MIR 2020, Dok. 056
Gegenstandswert im Designnichtigkeitsverfahren - Im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren entspricht die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 50.000,00 im Regelfall billigem Ermessen
BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZB 25/18, MIR 2020, Dok. 060
Kinderzahnarztpraxis - Zum Verkehrsverständnis und dessen Beurteilung aus der eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung des Gerichts im Bereich der Kinderzahnheilkunde
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 217/20, MIR 2022, Dok. 035
EuGH soll Fragen zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black" klären
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 022