Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 134/21
Grenzen bei der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen - Der Umstand, dass eine Tatsache gerichtsbekannt ist, ersetzt regelmäßig nicht den entsprechenden Parteivortrag, sondern nur die Beweisbedürftigkeit
ZPO § 291 ZPO; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
Leitsätze:*Der Umstand, dass eine Tatsache gerichtsbekannt ist, ersetzt regelmäßig nicht den entsprechenden Vortrag einer Partei (hier zur angeblichen Täuschung über die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG), sondern nur die Beweisbedürftigkeit. Gerichtskundige Tatsachen dürften nur bei Bezug zu entsprechendem substantiiertem Sachvortrag eingeführt werden.
Anm. der Redaktion: Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.08.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3195
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.08.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3195
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Anforderungen an ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google - Relevante und hinreichende Nachweise erforderlich
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 038
Seigniorage-Einkünfte der EZB stammen nicht aus der Nutzung des Werks - Kein Nachvergütungsanspruch wegen Darstellung der europäischen Landmasse auf den Euro-Banknoten
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 021
Zur Differenzierung bei der Wertfestsetzung im Ordnungsmittelverfahren
KG Berlin, Beschluss vom 16.05.2024 - 5 W 61/24, MIR 2024, Dok. 053
Urlaubslotto - Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes für die Bebilderung eines Gewinnspiels
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 008
Club Hotel Robinson - Zur Beantwortung der Frage, ob eine relevante markenrechtliche Verletzungshandlung im Inland vorliegt
BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, MIR 2020, Dok. 044
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 038
Seigniorage-Einkünfte der EZB stammen nicht aus der Nutzung des Werks - Kein Nachvergütungsanspruch wegen Darstellung der europäischen Landmasse auf den Euro-Banknoten
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 021
Zur Differenzierung bei der Wertfestsetzung im Ordnungsmittelverfahren
KG Berlin, Beschluss vom 16.05.2024 - 5 W 61/24, MIR 2024, Dok. 053
Urlaubslotto - Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes für die Bebilderung eines Gewinnspiels
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 008
Club Hotel Robinson - Zur Beantwortung der Frage, ob eine relevante markenrechtliche Verletzungshandlung im Inland vorliegt
BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, MIR 2020, Dok. 044