Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
LG Ravensburg, Urteil vom 25.08.2015 - 8 O 34/15 KfH
Das bekömmliche... - Eine Werbung mit der Angabe „bekömmlich“ für Biere mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent enthält eine gesundheitsbezogene Angabe und verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung
Verordnung Nr. 1924/2006 (EG) Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3 lit. (a); UWG § 4 Nr. 11
Leitsätze:*1. Bei Art. 4 Abs. 3 lit. (a) der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG), der im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher gebietet, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen dürfen, handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
2. Eine Werbung mit der Angabe „bekömmlich“ für Biere mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verstößt verstößt gegen Art. 4 Abs. 3 lit. (a) der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG).
Die Formulierung von Art. 4 Abs. 3 lit. (a) der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG), alkoholische Getränke (der bezeichneten Art) dürfen „keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen“, umfasst insoweit über die Kennzeichnung und Aufmachung hinaus auch die Werbung. Dies ergibt sich aus dem Regelungsgegenstand und der Systematik der Verordnung (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 19.08.2009, Az. 8 A 10579/09).
3. Bei der Angabe „bekömmlich“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe nach der Definition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Verordnung Nr. 1924/2006 (EG) (wird ausgeführt).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.09.2015
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2735
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2024 - 4 W 22/23, MIR 2024, Dok. 024
Glück - Der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz betrifft Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee
BGH, Urteil vom 07.12.2023 - I ZR 126/22, MIR 2024, Dok. 001
Entgangener Gewinn - Die Schadensberechnung nach dem entgangenen Gewinn im Wettbewerbsrecht erfordert die Darlegung der Kalkulationsgrundlagen des Verletzten und den Nachweis der Kausalität zwischen Verletzung und Schaden
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2021 - 6 U 147/20, MIR 2022, Dok. 001
IVD-Gütesiegel - Zur Irreführung bei der Verwendung und Bezeichnung eines Zeichens als Gütesiegel
BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 161/18, MIR 2020, Dok. 006
Saints Row - Der Internet-Anschlussinhaber ist nicht dazu verpflichtet, den Rechtsinhaber vorgerichtlich über den ihm bekannten Täter einer Urheberrechtsverletzung aufzuklären
BGH, Urteil vom 17.12.2020 - I ZR 228/19, MIR 2021, Dok. 020