Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 24.07.2014 - I ZR 119/13
Der neue SLK - Die Verpflichtung zur Angabe der offiziellen CO2-Emissionen besteht nur bei einer Werbung für bestimmte Modelle neuer Pkw
UWG § 4 Nr. 11, § 5a Abs. 2 und 4; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 6, 15 und 16, § 5 Abs. 1 und Abschnitt I der Anlage 4; Richtlinie 1999/94/EG Art. 2 Nr. 6, 11 und 12, Art. 6 Abs. 1 und Anhang IV
Leitsätze:*1. Die in § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV bestimmte und in Abschnitt I der Anlage 4 zu dieser Verordnung näher konkretisierte Verpflichtung zur Angabe der offiziellen CO2-Emissionen besteht nur bei einer Werbung für bestimmte Modelle neuer Personenkraftwagen.
2.
a) "Modell" im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn unter einem Modell mehrere Varianten und/oder Versionen zusammengefasst sind, der Wert für die CO2-Emissionen dieses Modells auf der Grundlage der Variante oder Version mit den höchsten offiziellen CO2-Emissionen innerhalb dieser Gruppe anzugeben sind.
b) Die in Anhang IV Unterabsatz 3 der Richtlinie 1999/94/EG enthaltene Bestimmung, wonach der Kraftstoffverbrauch nicht angegeben werden muss, wenn in der Werbeschrift lediglich auf die Fabrikmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen wird, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass in einem solchen Fall immerhin die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 20.02.2015
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2688
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 11.09.2024 - I ZR 168/23, MIR 2024, Dok. 076
Weihnachtsgruß nach vier Jahren - Kein Fortbestand einer einmal erteilten Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung nach den Umständen des Einzelfalls
AG München, Urteil vom 14.02.2023 - 161 C 12736/22, MIR 2023, Dok. 020
eBay-Abbruchjäger - Ob das Verhalten eines Bieters auf eBay als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, bedarf einer Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände
BGH, Urteil vom 22.05.2019 - VIII ZR 182/17, MIR 2019, Dok. 025
Keine Einschränkung des Gerichtsstands des Begehungsortes bei E-Mail-Werbung - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst keine Handlungen, die durch Zusendung einer individuellen (Werbe-) E-Mail oder deren Inhalt begangen werden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2022 - I-20 U 105/21, MIR 2022, Dok. 019
Löschungsanspruch gegen Google nach der DSGVO setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2018, Dok. 039