Rechtsprechung
KG Berlin, Urteil vom 07.05.2013 - 5 U 32/12
Online-Kontaktformular keine Adresse der elektronischen Post - Ein Online-Kontaktformular ist keine E-Mail-Anschrift, damit keine Adresse der elektronischen Post im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG und dieser auch nicht gleichwertig.
TMG § 5 Abs. 1 Nr. 2; UWG § 4 Nr. 11, § 5, § 5a
Leitsätze:*1. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift.
Eine Telefon- oder Telefaxnummer ist keine E-Mail-Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post.
2. Ein Online-Kontaktformular ist ebenfalls keine E-Mail-Anschrift, damit keine Adresse der elektronischen Post und dieser auch nicht gleichwertig. Bei einem Online-Kontaktformular muss sich der Verbraucher insbesondere in ein ihm vom Unternehmer vorgegebenes Formular "zwängen" lassen (z.B. beschränkte Zeichenzahl, erforderliche Wahl einer Rubrik/Thematik, Umfang bzw. Anzahl anhängbarer Dateien u.ä.).
3. Eine Erwartung des inländischen Referenzverbrauchers (d.h. durchschnittlich informierten und verständigen, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 202/10, MIR 2013, Dok. 039 - Marktführer Sport), der auf der (auch deutschsprachigen) Internetseite einer irischen Fluggesellschaft einen Flug bucht, es werde zur Anwendung deutschen Rechts kommen, lässt sich nicht feststellen. Ein gesonderter Hinweis auf eine - an sich zulässige - Rechtswahl-Klausel (hier: hinführend zur Anwendung irischen Rechts) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht notwendig.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 10.07.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2474
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 7/16, MIR 2020, Dok. 059
Da Vinci - Rechtsmissbrauch wegen Berufung auf eine nur formale Rechtsstellung durch den Inhaber eines Kennzeichenrechts bei der Geltendmachung von VertragsstrafenansprĂĽchen
BGH, Urteil vom 23.10.2019 - I ZR 46/19, MIR 2020, Dok. 005
Durchschnittliche Sternebewertung - Zur Werbung mit der Angabe "Bekannt aus: ..." und mit einer aus Kundenbewertungen resultierenden durchschnittlichen Sternezahl
OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023 - 15 U 108/22, MIR 2023, Dok. 067
MeinPaket.de II - Zur Frage, welche Informationen der Unternehmer bei einer Aufforderung zum Kauf im Rahmen einer Zeitungsanzeige erteilen muss
BGH, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 231/14, MIR 2017, Dok. 047
Wegfall der Gesetzesfiktion bei Fehlen von ZwischenĂĽberschriften in der Widerrufsinformation (hier Verbraucherdarlehensvertrag)
BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19, MIR 2021, Dok. 005