Rechtsprechung
OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012 - I-22 W 58/12
Gegenstandswert bei rechtswidriger Lichtbildverwendung - Das für die Bemessung des Gegenstandswertes eines Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse des Lichtbildners an der Durchsetzung seines Leistungsschutzrechts kann im privaten oder kleingewerblichen Bereich mit EUR 900,00 angemessen bewertet sein.
ZPO § 3; UrhG §§ 72, 97
Leitsätze:*1. Das für die Bemessung des Gegenstandswertes eines Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse des Lichtbildners an der Durchsetzung seines Leistungsschutzrechts nach § 72 UrhG kann in Fällen, in denen es um die Verhinderung einer zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige im Internet geht (hier: im Rahmen eines privaten eBay Angebots), mit EUR 900,00 angemessen bewertet sein. Regelstreitwerte von EUR 6000,00 erscheinen in derartigen Fällen nicht mehr als angemessen (mit Verweis auf OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11, MIR 2012, Dok. 005).
2. Grundlage für die Streitwertbemessung eines Unterlassungsanspruchs wegen der rechtswidrigen Verwendung eines Lichtbildes kann der vom Lichtbildner (Antragsteller) angegebene Lizenzschaden (hier: EUR 450,00) sein, um dessen Abwehr es geht. Dabei ist der Lizenzschaden zu verdoppelt, weil mit dem Unterlassungsanspruch gleichwertige weitere Verletzungen verhindert werden sollen (mit Verweis auf OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 06.01.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2436
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Köln, Urteil vom 09.09.2022 - 6 U 92/22, MIR 2022, Dok. 067
Werbung für Sportbekleidung mit "olympiaverdächtig" und "olympiareif" kein Verstoß gegen Olympia-Schutzgesetz
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 010
Naturhygiene - Zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Reinigungsmitteln bei "dual-use"-Produkten und zur Dringlichkeitsfrist bei bereits länger marktpräsenten Waren
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.08.2020 - 6 W 85/20, MIR 2020, Dok. 085
Lautsprecherfoto - Keine öffentliche Wiedergabe an "recht viele Personen" durch Zugänglichkeit eines Lichtbildes (hier: Produktbild bei eBay-Kleinanzeigen) über 70 Zeichen umfassende URL
BGH, Urteil vom 27.05.2021 - I ZR 119/20, MIR 2021, Dok. 065
SEPA-Lastschrift - Ein Online-Shop darf Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland die Lastschriftzahlung von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto nicht verwehren
BGH, Urteil vom 06.02.2020 - I ZR 93/18, MIR 2020, Dok. 037