Rechtsprechung
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.07.2010 - 19 W 33/10
Datenspeicherung und -übermittlung durch die SCHUFA - Die Speicherung und Übermittlung von Daten zu einer rechtskräftig titulierten Forderung durch die SCHUFA ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG regelmäßig zulässig.
BDSG §§ 4, 4a, 28 Abs. 1 Nr. 2, 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; BGB §§ 823, 1004
Leitsätze:*1. Bei rechtskräftig titulierten Forderungen (hier: einer Bank aus einem Kreditvertrag)
handelt es sich um so genannte "harte" Negativmerkmale, deren Meldung an die Schufa der Wahrung berechtigter Belange der Schufa und der Allgemeinheit dient.
2. Die Schufa hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu verschaffen, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden durch Beratung vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren
(vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.09.2009, Az. 2 U 423/09; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.10.2005 - Az. 8 UH 323/05-99; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2008, Az. 23 U 221/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, Az. 15 U 196/04).
3. Die Speicherung und Übermittlung von Daten zu einer rechtskräftig titulierten Forderung durch die SCHUFA ist (daher) nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG regelmäßig zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten unwirksam ist.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 23.09.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2235
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 - 15 W 18/21, MIR 2021, Dok. 066
Self-Service-Tool - Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO durch Bereitstellung eines Selbstbedienungstools (hier 'Twitter' aka 'X')
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.07.2024 - 6 U 41/24, MIR 2024, Dok. 096
Kein DSGVO-Schadenersatz wegen Werbebrief für Versicherungsprodukte - Für die Rechtmäßigkeit einer (postalischen) Direktwerbung ist nicht Voraussetzung, dass bereits eine Kundenbeziehung besteht
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2024 - 2 U 63/22, MIR 2024, Dok. 083
Premiummineralwasser in Bio-Qualität muss von Natur aus unbehandelt und praktisch rein sein
Oberlandesgricht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 036
Pflichten des Batterieherstellers - Zum Vorliegen einer Marktverhaltensregelung und Notwendigkeit des Fortbestehens der Anspruchsberechtigung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung
BGH, Urteil vom 28.11.2019 - I ZR 23/19, MIR 2020, Dok. 012