Rechtsprechung // Zivilrecht
AG München, Urteil vom 05.08.2022 - 142 C 1633/22
Verweis auf bestimmte Einstellungen in einem Kundenverwaltungssystem unzulässig - Zum Widerspruch gegen die Verwendung einer E-Mail-Adresse zur Übersendung von Werbung
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1; UWG § 7 Abs. 3 Nr. 3
Leitsätze:*1. Der Widerspruch gegen die Verwendung der elektronischen Postadresse zum Zwecke der Übersendung von Werbung nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist formlos möglich und setzt nicht voraus, dass der Kunde selbst bestimmte Einstellungen im "Kundenverwaltungssystem" des Unternehmers tätigt.
2. Die Verwaltung seiner Kundendaten obliegt allein dem Unternehmer und kann nicht auf den Kunden abgewälzt werden.
3. Der Widerspruch gilt grundsätzlich zeitlich unbeschränkt, so dass für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung ohne weitere hinzutretende Umstände kein Raum mehr ist.
4. Auch bei rein privater Nutzung (einer E-Mail-Adresse) kann ein Streitwert zwischen EUR 1.000,00 (OLG München, Beschluss vom 22.12.2016 - 6 W 1579/16) und EUR 3.000,00 (vgl. etwa KG Beschluss vom 19.02.2021 - 5 W 1146/20) als angemessen erachtet werden. Bei der Übersendung dreier unerwünschter Werbe-E-Mails nach dem Widerspruch des Empfängers, ist ein Streitwert in Höhe von EUR 3.000,00 nicht zu beanstanden.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 01.09.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3204
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.02.2020 - 6 W 19/20, MIR 2020, Dok. 029
Ballaststoffreich - Zum Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen einem Bio-Bauer und dem Betreiber eines Online-Shop im Hinblick auf das Angebot von Müslimischungen und Zutaten
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.11.2021 - 6 U 81/21, MIR 2021, Dok. 099
Early Reviewer Program - Zur Irreführung durch bezahlte Kundenrezensionen auf Amazon
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 232/21, MIR 2022, Dok. 060
Klimaneutral-Label - Zur Irreführung durch die Verwendung eines Logos mit dem Begriff "klimaneutral" bei der Werbung für ökologische Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.11.2022 - 6 U 104/22, MIR 2022, Dok. 096
Influencerwerbung bei Instagram - Die Kennzeichnung von Werbung mit dem Hashtag #ad am Ende eines Posts in sozialen Medien ist nicht ausreichend
OLG Celle, Urteil vom 08.06.2017 - 13 U 53/17, MIR 2017, Dok. 034