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Rechtsprechung



LG Köln

Urteil vom 8.03.2005 - Az. 33 O 343/04 ( postbank24.com, Namensrecht, Firmenrecht, internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, § 32 ZPO, § 12 BGB, Zuordnungsverwirrung und Namensanmaßung )

ergänzende Leitsätze (tg):

1. Ein örtlich zuständiges, deutsches Gericht kann auch international zuständig sein. Dies folgt aus den Regelungen der ZPO über die örtliche Zuständigkeit; hier insbesondere dem auch bei der Verletzung von Firmen und Namensrechten anwendbaren § 32 ZPO.

2. Als Tat- bzw. Erfolgsort im Sinne von § 32 ZPO ist der Ort anzusehen, an dem ein Domainname bzw. die Domain bestimmungsgemäß abrufbar ist.

3. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfaßt auch aus der Firma abgeleitete Schlagworte.

4. Schon jeder private Gebrauch des fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führt zu einer Zuordnungsverwirrung. Eine geringe Zuordnungsverwirrung reicht dabei für eine Namensanmaßung bereits aus.

5. Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Internet-Adresse einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internet-Auftritts.

6. Ein Namensgebrauch ist bereits dann zu bejahen, wenn der Nichtberechtigte den Domain-Namen bislang nur hat registrieren lassen. Denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines Namens als Internet-Adresse bereits mit der Registrierung ein.

MIR 2006, Dok. 008


Hinweis der Redaktion: Ein Volltext der Entscheidung ist unter anderem in JurPC, Web-Dok. 03/2006, Abs. 1-23 abrufbar.

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 22.01.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/223

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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