Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.04.2009 - 14 W 53/08
Gebührenstreitwert bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet - Zur Bemessung und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der Inanspruchnahme mehrerer Unterlassungsschuldner und der Verbindung von Unterlassungsanträgen mit Beseitigungs- und Vertragsstrafeansprüchen. Keine Gesamtschuldnerhaftung mehrerer Unterlassungsschuldner.
GKG § 45 Abs. 1 Satz 3, § 48 Abs. 4
Leitsätze:*1. Werden mehrere Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen in Anspruch genommen, sind
diese (Unterlassungsschuldner) nicht Gesamtschuldner, da der Verletzte von jedem Verletzer
eigenständig Unterlassung verlangen kann, auch wenn die materiellen Ansprüche inhaltsgleich sind, also
dieselbe Verletzungshandlung betreffen. Für die einzelnen Unterlassungsanträge sind die jeweiligen
Einzelwerte zu bestimmen und für die Gerichtsgebühren und außergerichtlichen Gebühren zusammenzurechnen.
2. Soweit neben einem Unterlassungsanspruch auch Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden, kommt
diesen kein eigenständiger Wert zu, da es sich um denselben Gegenstand handelt. Die Verpflichtung zur
Beseitigung (hier: von Interneteinträgen) folgt insofern bereits aus der Verurteilung zur Unterlassung.
3. Ist ein Anspruch bzw. Antrag auf Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen mit einem hieraus hergeleiteten Zahlungsantrag
(hier: Vertragsstrafe) verbunden, ist für die Wertberechnung nach § 48 Abs. 4 GKG nur der höhere Anspruch maßgebend.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 10.05.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1947
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
EuGH, Urteil vom 21.10.2020 - C-529/19, MIR 2020, Dok. 077
Mehr als 'nen EUR ist keine geringwertige Kleinigkeit - Die Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als EUR 1,00 beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
Bundesgerichtshof, MIR 2025, Dok. 050
Weihnachtsgruß nach vier Jahren - Kein Fortbestand einer einmal erteilten Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung nach den Umständen des Einzelfalls
AG München, Urteil vom 14.02.2023 - 161 C 12736/22, MIR 2023, Dok. 020
eBay-Abbruchjäger - Ob das Verhalten eines Bieters auf eBay als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, bedarf einer Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände
BGH, Urteil vom 22.05.2019 - VIII ZR 182/17, MIR 2019, Dok. 025
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten der zugleich auch Rechtsanwalt ist
BFH, Urteil vom 14.01.2020 - VIII R 27/17, MIR 2020, Dok. 021