Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.04.2009 - 14 W 53/08
Gebührenstreitwert bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet - Zur Bemessung und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der Inanspruchnahme mehrerer Unterlassungsschuldner und der Verbindung von Unterlassungsanträgen mit Beseitigungs- und Vertragsstrafeansprüchen. Keine Gesamtschuldnerhaftung mehrerer Unterlassungsschuldner.
GKG § 45 Abs. 1 Satz 3, § 48 Abs. 4
Leitsätze:*1. Werden mehrere Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen in Anspruch genommen, sind
diese (Unterlassungsschuldner) nicht Gesamtschuldner, da der Verletzte von jedem Verletzer
eigenständig Unterlassung verlangen kann, auch wenn die materiellen Ansprüche inhaltsgleich sind, also
dieselbe Verletzungshandlung betreffen. Für die einzelnen Unterlassungsanträge sind die jeweiligen
Einzelwerte zu bestimmen und für die Gerichtsgebühren und außergerichtlichen Gebühren zusammenzurechnen.
2. Soweit neben einem Unterlassungsanspruch auch Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden, kommt
diesen kein eigenständiger Wert zu, da es sich um denselben Gegenstand handelt. Die Verpflichtung zur
Beseitigung (hier: von Interneteinträgen) folgt insofern bereits aus der Verurteilung zur Unterlassung.
3. Ist ein Anspruch bzw. Antrag auf Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen mit einem hieraus hergeleiteten Zahlungsantrag
(hier: Vertragsstrafe) verbunden, ist für die Wertberechnung nach § 48 Abs. 4 GKG nur der höhere Anspruch maßgebend.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 10.05.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1947
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 031
Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag - Wegfall des Verfügungsgrundes durch Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, MIR 2021, Dok. 083
Dringlichkeitsvermutung und die Mär vom Zeitguthaben - Zum dringlichkeitsschädlichen Verhalten des ungesicherten Verfügungsklägers
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2022 - 2 U 288/21, MIR 2022, Dok. 020
Haustürwerbung - Unangekündigte Haustürbesuche zu Werbezwecken stellen nicht ohne weiteres eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar
KG Berlin, Urteil vom 01.12.2020 - 5 U 26/19, MIR 2021, Dok. 024
Rechtsberatung durch Architektin - Die Vertretung von einem Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren durch eine Architektin stellt keine erlaubte Rechtsdienstleistung dar
BGH, Urteil vom 11.02.2021 - I ZR 227/19, MIR 2021, Dok. 019