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Rechtsprechung



AG München, Urteil vom 09.04.2008 - 262 C 33810/07

Korrekturabzüge mit Kostenfolge? - Wird in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten Formular eine Entgeltklausel derart in ungegliederten und kleingedruckten AGB wiedergegeben, dass sie leicht überlesen werden kann, ist eine solche Klausel überraschend und daher unwirksam.

BGB §§ 123, 307 Abs. 1; ZPO § 91

Leitsätze:*

1. Wird in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten (Auftrags-) Formular (hier: für ein Internetbranchenverzeichnis) eine Entgeltklausel derart in ungegliederten und kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wiedergegeben, dass sie leicht überlesen werden kann, ist eine solche Klausel überraschend und daher unwirksam.

2. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, sondern der Empfänger Gewerbetreibender ist (§ 307 Abs. 1 BGB).

3. Die Aufmachung eines derartigen Formulars kann zudem dafür sprechen, dass es der Versender darauf angelegt hat, den Empfänger zu "übertölpeln" und arglistig zu täuschen (§ 123 BGB).

MIR 2008, Dok. 357


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 09.12.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1826

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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