Rechtsprechung
LG Köln, Urteil vom 01.07.2008 - 81 O 167/07
Auch wenn "neu" besser ist, "wiederbefüllt" ist anders! - Der Verbraucher wird grob und damit wettbewerblich relevant getäuscht, wenn er aufgrund einer Werbeaussage die Lieferung bzw. den Erwerb wiederbefüllter Druckerpatronen erwartet, es sich aber in Wahrheit um ein neu hergestelltes Produkte handelt.
UWG § 5
Leitsätze:*1. Für die Frage, ob eine Produktwerbung das Produkt zutreffend und damit nicht irreführend
bezeichnet ist maßgeblich, ob das betreffende Produkt in seinen zugesicherten Eigenschaften
dem entspricht, was der Verbraucher als wesentlich erwartet. Es kommt nicht (abstrakt) darauf an,
ob das beworbene bzw. tatsächlich gelieferte Produkt sogar qualitativ "besser" ist als in der
Werbung bezeichnet.
2. Die bewusste Entscheidung für ein - unter bestimmten Beschreibungen - beworbenes Produkt
(hier: der Werbung nach wiederbefüllte Druckerpatronen) bedeutet, dass der Verbraucher
auf die entsprechenden Eigenschaften (hier: Wiederbefüllung als umweltschonender Aspekt)
einen besonderen Wert legt.
3. Der Verbraucher wird grob und damit wettbewerblich relevant getäuscht, wenn er aufgrund
einer Werbeaussage die Lieferung bzw. den Erwerb wiederbefüllter Druckerpatronen
erwartet, es sich aber in Wahrheit um neu hergestellte Produkte handelt.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 17.11.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1807
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Naumburg, Urteil vom 26.11.2024 - 1 U 41/24, MIR 2024, Dok. 103
"wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben..." - Zur Bestimmung des Kerns der mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels verbotenen Handlung
KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2021 - 5 W 1135/20, MIR 2021, Dok. 046
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten der zugleich auch Rechtsanwalt ist
BFH, Urteil vom 14.01.2020 - VIII R 27/17, MIR 2020, Dok. 021
Counter-Notification - Zur Störerhaftung eines (persönlich nicht haftenden) Gesellschafters für eine Urheberrechtsverletzung seiner Gesellschaft über YouTube
OLG Köln, Urteil vom 28.02.2025 - 6 U 107/24, MIR 2025, Dok. 028
mfm-BILDHONORARE 2020 - Marktübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher, MIR 2020, Dok. 024



