Kurz notiert
Bundesrat
Schlankere Umsetzung von EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) - Mögliche Rückführung und Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts gefordert.
Bundesrat, Drucksache 345/08 (Beschluss vom 04.07.2008)
MIR 2008, Dok. 205, Rz. 1
1
Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 04.07.2008 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung
genommen, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt (UGP-Richtlinie -
EU-Richtlinie 2005/29/EG) dient.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"
am 21.05.2008 beschlossen (vgl.
MIR 2008, Dok. 157).
Rückführung: Bundesrat fordert weitestgehende Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts
Dabei bemängelte der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf von der ursprünglich angekündigten möglichst schlanken Umsetzung der Richtlinie unter weitestgehender Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts abweiche. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war bereits 2004 im Vorgriff auf die EU-Richtlinie umfassend novelliert worden. Der Bundesrat bittet daher, die Abweichungen vom bisherigen Konzept des Referentenentwurfs zu überprüfen und möglichst zurückzuführen. Der Gesetzesentwurf orientiere sich weitaus näher an dem Richtlinientext und übernehme die Formulierungen der Richtlinie teilweise wörtlich.
Überprüfung: Neudefinition der irreführenden geschäftlichen Handlung notwendig? Klarere Fassung des Begriffes der "wesentlichen Information". Einwilligung des Verbrauchers in Telefonwerbung in Textform.
Ob die geplante Neudefinition der irreführenden geschäftlichen Handlung überhaupt notwendig sei, bedürfe ebenso der Prüfung wie die Frage, ob der Begriff der "wesentlichen Informationen" klarer gefasst werden könnte. Zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung schlug der Bundesrat vor, nicht nur eine mündliche, sondern eine schriftliche vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers zur Bedingung zu machen.
(tg) - Quelle: PM des Bundesrates 103/2008 vom 04.07.2008
Rückführung: Bundesrat fordert weitestgehende Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts
Dabei bemängelte der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf von der ursprünglich angekündigten möglichst schlanken Umsetzung der Richtlinie unter weitestgehender Beibehaltung des geltenden nationalen Rechts abweiche. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war bereits 2004 im Vorgriff auf die EU-Richtlinie umfassend novelliert worden. Der Bundesrat bittet daher, die Abweichungen vom bisherigen Konzept des Referentenentwurfs zu überprüfen und möglichst zurückzuführen. Der Gesetzesentwurf orientiere sich weitaus näher an dem Richtlinientext und übernehme die Formulierungen der Richtlinie teilweise wörtlich.
Überprüfung: Neudefinition der irreführenden geschäftlichen Handlung notwendig? Klarere Fassung des Begriffes der "wesentlichen Information". Einwilligung des Verbrauchers in Telefonwerbung in Textform.
Ob die geplante Neudefinition der irreführenden geschäftlichen Handlung überhaupt notwendig sei, bedürfe ebenso der Prüfung wie die Frage, ob der Begriff der "wesentlichen Informationen" klarer gefasst werden könnte. Zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung schlug der Bundesrat vor, nicht nur eine mündliche, sondern eine schriftliche vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers zur Bedingung zu machen.
(tg) - Quelle: PM des Bundesrates 103/2008 vom 04.07.2008
Online seit: 09.07.2008
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