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Literatur



RA Alexander Schultz

Katja Marfa Sauer, Neue Wege im Designschutz

Oldenburg: OlWIR Verlag, 176 Seiten, 29,90 EUR

MIR 2007, Dok. 349, Rz. 1-10


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Gern benutzt, doch juristisch wenig griffig, stellt sich im Zusammenhang mit geistigen bzw. gewerblichen Schutzrechten regelmäßig die Frage, was eigentlich unter dem Begriff Design zu verstehen ist und inwieweit Designleistungen nach unserer Rechtsordnung Schutz für sich beanspruchen können. Wer sich näher mit dem Thema Designschutz befasst, findet nur wenige Werke, welche die Problemstellung interdisziplinär angehen und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie Design auf der Grundlage verschiedener Gesetze und/ oder Verordnungen über nationale Grenzen hinaus Schutz erfahren kann. Katja Marfa Sauers Werk Neue Wege im Designschutz stellt sich dieser Herausforderung und vermag dabei durchaus zu überzeugen, auch wenn das Werk an einigen Stellen ein wenig Tiefe missen lässt.

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Schon zu Beginn der knapp 150 Seiten starken Dissertation stellt die Autorin fest, dass der Schutz für gestalterische Designleistungen in Deutschland und Europa einer Verbesserung bedarf. Im Vergleich zu einigen älteren Werken ist an den Neuen Wegen besonders erfrischend, dass Sauer in ihrer Untersuchung den mittlerweile für Deutschland unverzichtbaren europarechtlichen Kontext berücksichtigt und einen guten Überblick über das eingetragene bzw. nicht-eingetragene Geschmacksmuster nach der Gemeinschafts-geschmackmusterVO (GGVO) liefert. Gerade letzteres wird in der Praxis regelmäßig übersehen.

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Um auch dem mit der Thematik weniger vertrauten Leser einen sachgerechten Einstieg in die juristische Problemstellung des Designschutzes zu ermöglichen, schildert die Autorin zunächst die Designentwicklung (Historie) sowie die Funktion und Bedeutung von Design in unserer Gesellschaft, welche sich ihrer Meinung nach von der klassischen Konsum- zur Design- bzw. Informationsgesellschaft entwickelt. Mag dieser Teil den fachlich versierten Leser ggf. zum Überblättern animieren, so ist eine Lektüre der ersten 24 Seiten durchaus zu empfehlen, um sich die Zusammenhänge für die im Weiteren folgende juristische Analyse vor Augen zu führen. Sauers Erkenntnis im Kapitel Designschutz heute ist weitestgehend zuzustimmen, wenn sie ausführt, dass in Zeiten unzähliger paralleler Produkttypen, eine Kaufentscheidung häufig nur noch an den Kriterien wie Design, Image oder Preis festgemacht werden kann. In diesem Zusammenhang benennt und bespricht sie als Design-Erscheinungsformen die ästhetische Funktion, die Qualitätsfunktion, die Informationsfunktion und die Marketingfunktion. Der Überblick über die Designentwicklung schließt schließlich mit einigen kurzen Ausführungen zum Thema Produktpiraterie, wobei die Autorin den Grundsatz der Nachahmungsfreiheit hervorhebt. In Anbetracht des Themas und der potenziellen Verletzungsmöglichkeiten hätte dieser Teil meines Erachtens ausführlicher behandelt werden können.

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Der rechtliche und weitaus interessantere Teil der Arbeit wird mit dem Designschutz nach dem Urheber- und dem Geschmacksmusterrecht eingeleitet (S. 25 ff.). Von Seite 27 an werden auf knapp 35 Seiten die Grundlagen und geschichtlichen Entwicklungen des nationalen und europäischen Geschmacksmusterschutzes skizziert. Das Geschmacksmuster versteht die Autorin dabei als die im Erzeugnis zutage tretende immaterielle Form. Konsequenterweise entscheidet sie sich mit dieser Feststellung gegen die konkrete Erscheinungsform eines Designkonzepts als Schutzgegenstand des Geschmacksmusterrechts (S. 35). Nach dieser Weichenstellung folgt eine vertiefende Darstellung der materiellen Schutzvoraussetzungen für das nationale Geschmacksmuster (Neuheit und Eigenart) unter Vergleich des alten und neuen Geschmacksmusterrechts. Die überblickartigen Ausführungen zu den formellen Schutzvoraussetzungen und zu dem Inhalt und Umfang des Schutzes nach dem Geschmacksmustergesetz schließen den Teil zum nationalen Geschmacksmusterrecht ab. Als Zwischenergebnis hält Sauer fest, dass der Charakter des Geschmacksmusterrechts durch die nationale Gesetzesreform und durch die Umsetzung der Geschmacksmuster-RL wesentlich verändert, vom Urheberrecht abgekoppelt und als unabhängiges Schutzrecht aufgewertet worden sei.

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Ab Seite 51 geht Sauer auf den Designschutz nach der GGVO ein. Da der Schutzgegenstand wohl weitestgehend dem nationalen Zweck entspricht, spart sie sich diesbezüglich erneute Ausführungen. Inhalt und Umfang des Schutzes nach der GGVO bespricht sie auf den Seiten 57 bis 60, wobei sie zwischen eingetragenem und nicht eingetragenem Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterscheidet. Interessant sind dabei vor allem die Besonderheiten des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Hierzu stellt sie fest, dass vor allem diejenigen von dem nicht eingetragenen Muster profitieren, welche die Hürde eines formalen Eintragungsaktes scheuen. Insbesondere Gestaltungen im Bereich saisonaler Produkte würden dadurch besser geschützt. Zutreffend weist sie aber auch gleichzeitig auf das größte Manko des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters hin: Der Schutz gem. Art. 19 Abs. 2 GGVO ziehe nur, wenn es dem Verletzten im Prozess gelinge nachzuweisen, dass der Verletzer das bereits geschützte Muster in Kenntnis von dessen Existenz nachgeahmt habe (Böswilligkeitskriterium).

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An den geschmacksmusterrechtlichen Teil schließt sich nahtlos auf den Seiten 61 – 91 der Designschutz nach dem deutschen Urheberrecht an. Die kompakten Erläuterungen erinnern ein wenig an einen Urheberrechts-Crashkurs zum Thema Schöpfungshöhe, wobei mit Hinblick auf das Thema stets der Schwerpunkt auf der Frage liegt, ab welchem Stadium sich die Gestaltungsidee des Designers zu einem urheberrechtlich schützenswertem Werk konkretisiert. Besonders ausführlich behandelt Sauer dabei das Merkmal der persönlichen individuellen (geistigen) Schöpfung (S. 70 – 78). Nachgegangen wird auch der Frage, in wie weit eine Anpassung der an die Schutzhöhe gestellten Anforderungen für Formgestaltungen im Urheberrecht notwendig erscheint. Die Problematik, dass bei Werken der angewandten Kunst im Gegensatz zu Werken der bildenden Kunst eine höhere Schöpfungshöhe erforderlich ist und die sog. "kleine Münze" häufig gerade nicht als schützenswert erachtet wird, wird erkannt. Die Autorin diskutiert insoweit die Abschaffung des Begriffs der Gestaltungshöhe bzw. eine Abschaffung der höheren Schutzuntergrenze für Werke der angewandten Kunst. Als konkrete Lösung schlägt sie zum Abschluss des urheberrechtlichen Teils vor, die Werkgruppe "Design" als Alternative in § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG aufzunehmen. So könne der Begriff des "Designs" vom Begriff der "Kunst" losgelöst betrachtet werden.

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Im darauf folgenden Teil (S. 93 ff.) ihrer Arbeit untersucht Sauer den Designschutz nach Markenrecht. Dabei gelangt sie am Ende dieses überschaubaren Abschnitts zu dem Schluss, dass Designschutz nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts zu sehen sei (S. 104). Ähnlich verhält es sich mit dem Teil Wettbewerbsrecht und Designschutz (S. 108 – 113), in welchem die Autorin den Charakter des Wettbewerbsrechts als ergänzenden Rechtsschutz herausarbeitet. Hierbei spricht sie vor allem den bereits Eingangs erwähnten Grundsatz der Nachahmungsfreiheit an. Wegen dieses Grundsatzes müssten für einen Designschutz im Wettbewerbsrecht immer noch besondere, wettbewerbsrechtliche Umstände hinzutreten (Art und Weise sowie Intensität der Nachahmung und wettbewerbliche Eigenart). Im Anschluss daran behandelt Sauer noch als Sonderproblem das (im Ergebnis nicht vorhandene) Konkurrenzverhältnis des Wettbewerbsrechts zum nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (S. 114 – 116).

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Bevor sich die Autorin schließlich dem Designschutz durch internationale Konventionen widmet, geht sie zuvor noch kurz auf technische Schutzrechte ein (S. 117 – 125). Einen Patentschutz auf Design schließt sie für den Regelfall aus, da die technische Komponente im Design oftmals nur Mittel zum Zweck sei und nicht den eigentlichen Punkt der Designleistung ausmache. Einen praktischen Anwendungsfall von Designschutz durch Gebrauchsmuster hält Sauer für kaum vorstellbar und grundsätzlich ausgeschlossen (S. 124). Zum Abschluss ihres Streifzugs durch die gewerblichen Schutzrechte, umreißt die Verfasserin noch kurz die Pariser Verbandsübereinkunft (PVUe), die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ), das Welturheberrechtsabkommen (WUA), das Haager Musterabkommen sowie das TRIPs-Abkommen. Am Ende dieses Rundumschlags gelangt sie zu dem Ergebnis, dass über die internationalen Konventionen zunehmend Einfluss auf den Designschutz genommen werde (S. 127 - 139).

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Als besonderes Schmankerl erhält der Leser am Ende des Buches einen kleinen rechtsvergleichenden Überblick über den britischen Designschutz ("Design Right", "Registered Right" und "Copyright"). Scheint zu Anfang des Kapitels noch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht dem sog. "Design Right" nachempfunden zu sein, so macht Sauer sehr schnell deutlich, dass beide Institutionen auf ganz unterschiedlichen Systemen basieren und folglich Rückschlüsse vom britischen Design Right auf das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht nur bedingt möglich sind.

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Als Fazit ist festzuhalten, dass Sauers Werk Neue Wege im Designschutz einen schnellen und interdisziplinären Überblick zum Thema Designschutz liefert. Der Autorin gelingt es, dem am Thema Interessierten, die verschiedenen Wege, die zu einem Designschutz führen können, verständlich näher zu bringen. Ein auf gewerbliche Schutzrechte spezialisierter Leser wird ggf. die historischen Überblicke und schutzrechtlichen Basics als überflüssige Lückenfüller empfinden. Eigene und vor allem innovative (forschende) Impulse setzt das Werk leider nur wenige. Im Wesentlichen handelt es sich um eine kompakte Darstellung der verschiedenen Schutzmöglichkeiten von Design. Mehr kann aber auch von einer knapp 150 Seiten starken Dissertation nicht erwartet werden. Wer kurz einen Blick über den nationalen Tellerrand in Sachen Designschutz werfen möchte, der greife zu.



Online seit: 20.09.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1374
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