Kurz notiert
EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat
"Preissenkung beim HABM" - Künftig deutlich günstigerer Markenschutz in Europa
MIR 2007, Dok. 196, Rz. 1
1
Die Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, 
Spanien (HABM) werden sinken. Das haben die Fachminister der Mitgliedstaaten in der Sitzung 
des EU-Wettbewerbsfähigkeitsrates vom 21.05.2007 unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin 
Brigitte Zypries in Brüssel beschlossen.
Künftig sollen Marken und Geschmacksmuster beim HABM zu deutlich geringeren Gebühren angemeldet werden können, sagte Zypries. "Das nützt allen, die ihre Rechte nicht nur national, sondern in ganz Europa gegen unberechtigte Nachahmungen schützen wollen. Das Gemeinschaftsmarkensystem in Europa ist eine zehnjährige Erfolgsgeschichte: Allein im vergangenen Jahr wurden in Alicante ca. 77.500 Marken angemeldet. Damit liegt die Nutzung weit über den Erwartungen, was zu einem erheblichen Einnahmenüberschuss geführt hat. Diesen Überschuss schütten wir jetzt an die Nutzer aus", so Zypries weiter. Die Gebührensenkung stärke damit auch den Wirtschaftsstandort Europa.
HABM: Schutz für Waren und Dienstleistungen innerhalb Europas
Beim HABM in Alicante können Marken und Geschmacksmuster für Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden, die ihren Inhabern Schutz für Waren und Dienstleistungen innerhalb der gesamten Gemeinschaft garantieren. Daneben gibt es den Schutz nach den nationalen Rechtsordnungen, in Deutschland können Marken und Geschmackmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet werden.
Der Wettbewerbsfähigkeitsrat ist mit seiner heutigen Entscheidung einem Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefolgt, die sich für eine sofortige und deutliche Herabsetzung der Gebühren des HABM eingesetzt hatte. Bereits 2005 waren die Gebühren des HABM reduziert worden.
"Der hohe Qualitätsstandard des HABM wird durch die Gebührensenkung nicht gefährdet. Das Amt finanziert sich seit seiner Gründung ausschließlich aus seinen Gebühreneinnahmen und ohne Zuschüsse aus dem EU-Haushalt. Seine Haushaltsführung wird auch weiterhin den Grundsätzen der Vorsicht und der Wirtschaftlichkeit unterliegen", bemerkte Zypries weiter.
Die Europäische Kommission wird nun die Details der Gebührensenkung ausarbeiten, insbesondere die genaue Höhe der künftigen Gebühren. Darüber hinaus hat der Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossen, eine Studie über die Fortentwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems erstellen zu lassen.
(tg) - Quelle: PM des BMJ, Brüssel/Berlin, vom 21.05.2007
Künftig sollen Marken und Geschmacksmuster beim HABM zu deutlich geringeren Gebühren angemeldet werden können, sagte Zypries. "Das nützt allen, die ihre Rechte nicht nur national, sondern in ganz Europa gegen unberechtigte Nachahmungen schützen wollen. Das Gemeinschaftsmarkensystem in Europa ist eine zehnjährige Erfolgsgeschichte: Allein im vergangenen Jahr wurden in Alicante ca. 77.500 Marken angemeldet. Damit liegt die Nutzung weit über den Erwartungen, was zu einem erheblichen Einnahmenüberschuss geführt hat. Diesen Überschuss schütten wir jetzt an die Nutzer aus", so Zypries weiter. Die Gebührensenkung stärke damit auch den Wirtschaftsstandort Europa.
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Beim HABM in Alicante können Marken und Geschmacksmuster für Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden, die ihren Inhabern Schutz für Waren und Dienstleistungen innerhalb der gesamten Gemeinschaft garantieren. Daneben gibt es den Schutz nach den nationalen Rechtsordnungen, in Deutschland können Marken und Geschmackmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet werden.
Der Wettbewerbsfähigkeitsrat ist mit seiner heutigen Entscheidung einem Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefolgt, die sich für eine sofortige und deutliche Herabsetzung der Gebühren des HABM eingesetzt hatte. Bereits 2005 waren die Gebühren des HABM reduziert worden.
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(tg) - Quelle: PM des BMJ, Brüssel/Berlin, vom 21.05.2007
Online seit: 21.05.2007
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