Rechtsprechung // Verbraucherrecht
EuGH, Urteil vom 07.04.2022 - C-249/21
Buchung abschließen vs. zahlungspflichtig bestellen - Zu den Anforderungen an die Beschriftung des Bestellbuttons im elektronischen Rechtsverkehr (Fuhrmann‑2)
Richtlinie 2011/83/EU Art. 8 Abs. 2; BGB § 312j Abs. 3 und 4
Leitsätze:*1. Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege eine auf der Schaltfläche für die Bestellung oder auf einer ähnlichen Funktion verwendete Formulierung wie „Buchung abschließen“ den Worten "zahlungspflichtig bestellen" im Sinne dieser Bestimmung "entspricht", allein auf die Worte auf dieser Schaltfläche oder dieser ähnlichen Funktion ankommt.
2. Wenn der Begriff "Buchung" in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zwangsläufig und systematisch nicht mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird, wäre festzustellen, dass der Ausdruck "Buchung abschließen" (auf einer Schaltfläche im Sinne von § 312j Abs. 3 BGB zumindest) mehrdeutig ist und nicht als eine Formulierung angesehen werden kann, die den Worten "zahlungspflichtig bestellen" in Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83 entspricht.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.04.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3172
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, MIR 2021, Dok. 083
Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal kann zulässig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 026
Verwarnung aus Kennzeichenrecht III - Zum Schadenersatz wegen der unberechtigten Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
BGH, Urteil vom 29.05.2024 - I ZR 145/23, MIR 2024, Dok. 063
Rechtsmissbrauch bei 240 Abmahnungen in einem Jahr - Unzulässige Serienabmahnung wegen fehlendem Hinweis auf die sogenannte OS-Plattform
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.09.2020 - 6 U 57/20, MIR 2020, Dok. 092
Der Gesamtpreis schließt nicht den Pfandbetrag ein - Wird für Waren in Pfandbehältern geworben, ist der Pfandbetrag gesondert auszuweisen
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 072