MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung



LG Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2006 - Az. 13 O 43/06

Teledienstanbieter ist auch derjenige, der auf einer Internetpräsenz lediglich für sich selbst werbend tätig wird.

TDG § 7

Leitsätze:*

Teledienstanbieter - und damit im Rahmen kommerzieller Kommunikation zu den gesetzlichen Angaben i.S.d. § 7 TDG verpflichtet - ist nicht nur derjenige, der mit Hilfe einer Internetpräsenz verkauft, sondern auch derjenige, der dort lediglich für sich selbst werbend tätig wird.

MIR 2007, Dok. 037


Download: Entscheidungsvolltext PDF


Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.01.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/539

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige