Rechtsprechung
LG Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2006 - Az. 13 O 43/06
Teledienstanbieter ist auch derjenige, der auf einer Internetpräsenz lediglich für sich selbst werbend tätig wird.
TDG § 7
Leitsätze:*Teledienstanbieter - und damit im Rahmen kommerzieller Kommunikation zu den gesetzlichen Angaben i.S.d. § 7 TDG verpflichtet - ist nicht nur derjenige, der mit Hilfe einer Internetpräsenz verkauft, sondern auch derjenige, der dort lediglich für sich selbst werbend tätig wird.
MIR 2007, Dok. 037
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.01.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/539
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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