Kurz notiert
Landgericht München I
Diebische ELSTER - Kennzeichen "Elster" darf nur mit Zustimmung der Finanzverwaltung verwendet werden
Beschluss des LG München I vom 05.01.2007 - Az. 33 O 177/07, (bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig)
MIR 2007, Dok. 011, Rz. 1
1
Das Landgericht München I hat - wie in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der Fa. Buhl Data Services GmbH, Neunkirchen,
berichtet - per einstweiliger Verfügung vom 05.01.2007 die Verbreitung eines Steuerformulars unter der Bezeichnung D-Elster
und die Verwendung der Domain www.d-elster.de untersagt.
Anders als in der Pressemitteilung der Verfügungsbeklagten suggeriert, stützte sich der Antrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern allein auf die Kennzeichenrechte des Freistaates Bayern aus dessen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeter Marke "ELSTER" und aus der eigenen, älteren Domain www.elster.de. Die Antragsgegnerin hatte sich vor Verwendung ihres eigenen Produktnamens vom Antragsteller keine Nutzungsrechte an diesen Kennzeichen einräumen lassen.
Die Tatsache, dass die Verfügungsbeklagte nach eigenen Angaben mit einer "Geld-zurück-Garantie" geworben habe, wurde im Verfügungsantrag weder erwähnt, noch spielte es für die Entscheidung des Gerichts eine Rolle. Die auf Kennzeichenstreitigkeiten und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I stützte die einstweilige Verfügung allein auf die Verletzung der Marke des Antragstellers durch die Antragsgegnerin.
(tg)
Quelle: PM Nr. 5/07 des LG München I vom 10.01.2007
Anders als in der Pressemitteilung der Verfügungsbeklagten suggeriert, stützte sich der Antrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern allein auf die Kennzeichenrechte des Freistaates Bayern aus dessen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeter Marke "ELSTER" und aus der eigenen, älteren Domain www.elster.de. Die Antragsgegnerin hatte sich vor Verwendung ihres eigenen Produktnamens vom Antragsteller keine Nutzungsrechte an diesen Kennzeichen einräumen lassen.
Die Tatsache, dass die Verfügungsbeklagte nach eigenen Angaben mit einer "Geld-zurück-Garantie" geworben habe, wurde im Verfügungsantrag weder erwähnt, noch spielte es für die Entscheidung des Gerichts eine Rolle. Die auf Kennzeichenstreitigkeiten und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I stützte die einstweilige Verfügung allein auf die Verletzung der Marke des Antragstellers durch die Antragsgegnerin.
(tg)
Quelle: PM Nr. 5/07 des LG München I vom 10.01.2007
Online seit: 10.01.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/513
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Abmahnkostenerstattung - Der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist kein im Verhältnis zum Unterlassungsanspruch unselbständiger Nebenanspruch, der als solcher das Schicksal des Hauptanspruchs teilt
BGH, Urteil vom 27.01.2022 - I ZR 7/21, MIR 2022, Dok. 026
Vorratsdatenspeicherung - Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nach deutschem TKG unzulässig
EuGH, MIR 2022, Dok. 069
Irrtümlich angeordnet - Rechtzeitige Vollziehung einer stattgebenden, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung mit angeordneter Sicherheitsleistung
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2021 - 3 U 3716/21, MIR 2022, Dok. 004
DFL-Supercup - Zum Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Veranstalter von Fußballspielen und einer Online-Ticketplattform
BGH, Urteil vom 21.11.2024 - I ZR 107/23, MIR 2024, Dok. 097
Keine Einschränkung des Gerichtsstands des Begehungsortes bei E-Mail-Werbung - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst keine Handlungen, die durch Zusendung einer individuellen (Werbe-) E-Mail oder deren Inhalt begangen werden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2022 - I-20 U 105/21, MIR 2022, Dok. 019
BGH, Urteil vom 27.01.2022 - I ZR 7/21, MIR 2022, Dok. 026
Vorratsdatenspeicherung - Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nach deutschem TKG unzulässig
EuGH, MIR 2022, Dok. 069
Irrtümlich angeordnet - Rechtzeitige Vollziehung einer stattgebenden, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung mit angeordneter Sicherheitsleistung
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2021 - 3 U 3716/21, MIR 2022, Dok. 004
DFL-Supercup - Zum Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Veranstalter von Fußballspielen und einer Online-Ticketplattform
BGH, Urteil vom 21.11.2024 - I ZR 107/23, MIR 2024, Dok. 097
Keine Einschränkung des Gerichtsstands des Begehungsortes bei E-Mail-Werbung - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst keine Handlungen, die durch Zusendung einer individuellen (Werbe-) E-Mail oder deren Inhalt begangen werden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2022 - I-20 U 105/21, MIR 2022, Dok. 019



