Rechtsprechung
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.10.2005 - Az. 31 C 745/05-83
Ein per E-Mail oder telefonisch erklärtes Schuldanerkenntnis ist wirksam, soweit es sich (jedenfalls) auf Seiten des Schuldners um ein Handelsgeschäft handelt. Denn insoweit ist die Einhaltung der gesetzliche Schriftform (Unterschrift) nicht erforderlich.
BGB § 781, HGB §§ 350, 343
Leitsätze:*Ein per E-Mail oder telefonisch erklärtes Schuldanerkenntnis ist wirksam, soweit es sich (jedenfalls) auf Seiten des Schuldners um ein Handelsgeschäft handelt. Denn insoweit ist die Einhaltung der gesetzliche Schriftform (Unterschrift) nicht erforderlich.
MIR 2006, Dok. 188
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 19.10.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/406
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 19.10.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/406
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat
EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-543/21, MIR 2023, Dok. 049
Anforderungen an ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google - Relevante und hinreichende Nachweise erforderlich
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 038
Prozessuale Waffengleichheit im Wettbewerbsrecht!? - Die Maßstäbe zur Handhabung der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten im Grundsatz auch im Lauterkeitsrecht.
BVerfG, Beschluss vom 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20, MIR 2020, Dok. 065
SEPA-Lastschrift - Ein Online-Shop darf Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland die Lastschriftzahlung von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto nicht verwehren
BGH, Urteil vom 06.02.2020 - I ZR 93/18, MIR 2020, Dok. 037
Ordnungsmittelantrag gegen GmbH-Geschäftsführer - Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind etwaige Ordnungsmittel (allein) gegen das Organ festzusetzen
BGH, Beschluss vom 18.04.2024 - I ZB 55/23, MIR 2024, Dok. 047
EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-543/21, MIR 2023, Dok. 049
Anforderungen an ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google - Relevante und hinreichende Nachweise erforderlich
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 038
Prozessuale Waffengleichheit im Wettbewerbsrecht!? - Die Maßstäbe zur Handhabung der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten im Grundsatz auch im Lauterkeitsrecht.
BVerfG, Beschluss vom 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20, MIR 2020, Dok. 065
SEPA-Lastschrift - Ein Online-Shop darf Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland die Lastschriftzahlung von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto nicht verwehren
BGH, Urteil vom 06.02.2020 - I ZR 93/18, MIR 2020, Dok. 037
Ordnungsmittelantrag gegen GmbH-Geschäftsführer - Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind etwaige Ordnungsmittel (allein) gegen das Organ festzusetzen
BGH, Beschluss vom 18.04.2024 - I ZB 55/23, MIR 2024, Dok. 047



