Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.11.2024 - 6 U 188/24
Arzneimittel in der Prüfphase - Ein nur potenzielles Wettbewerbsverhältnis begründet keine wettbewerbsrechtliche Anspruchsberechtigung
UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 8 Abs. 3 Nr. 1; AMG § 21
Leitsätze:*1. Ein nur potenzielles Wettbewerbsverhältnis begründet keine Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.
2. In zeitlicher Hinsicht kann ein Mitbewerber einen Verletzungsunterlassungsanspruch nur geltend machen, wenn er seine entsprechende unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt der Verletzungshandlung bereits aufgenommen hatte und im Zeitpunkt der letzten Verhandlung noch nicht aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2016 - I ZR 183/14 - Stirnlampen, in Fortführung von BGH, Urteil vom 12.07.1995 - I ZR 85/93 - FUNNY PAPER). Die Anerkennung eines nur potenziellen Wettbewerbsverhältnisses begründet demgegenüber die Gefahr einer uferlosen Ausweitung der in § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG geregelten Anspruchsberechtigung des Mitbewerbers. Jenseits der Frage eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG) - ggf. in Erweiterung auf hinreichend konkretisierte, unmittelbare Vorbereitungsmaßnahmen - sind (zudem) die gesetzlichen Anforderungen an die Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG (n.F.) zu beachten, wonach der Mitbewerber „in nicht unerheblichem Maße“ und „nicht nur gelegentlich“ Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen muss. Zwar sind insoweit keine allzu hohen Hürden an Umfang und Dauer der Geschäftstätigkeit zu stellen; das bloße Anbieten von Waren oder Dienstleistungen ist jedoch nicht ausreichend (wird ausgeführt).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 14.01.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3440
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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