Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21
Influencer-Werbung - Zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei einer Gegenleistung in Form von E-Books
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, §§ 3, 5a Abs. 6, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 8c; TMG § 2 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:*1. Fördert eine Influencerin durch Beiträge auf der Internetplatform Instagram und "Tap Tags" zu den jeweiligen Unternehmen deren Absatz, handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 2 Satz 1 5b TMG, wenn die beworbenen E-Books der Influencerin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Kennzeichnung solcher Beiträge als Werbung ist auch nicht entbehrlich. Die Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen lässt den Verkehr nicht erkennen, ob es sich bei dem jeweiligen Beitrag um Werbung handelt.
Anm. der Redaktion: Leitsätze 1 und 2 sind die Leitsätze des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 30.08.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3201
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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