Rechtsprechung // Lebensmittelrecht
OLG Frankfurt a.M., Versaumnisurteil vom 14.11.2024 - 6 UKl 1/24
Anti-Kater-Mineralstoff-Tabletten - Die Bewerbung von Mineralstoff-Tabletten mit der Angabe "Anti-Kater" ist unzulässig
LMIV Art. 7 Abs. 3; UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 39
Leitsätze:*1. Nach Art. 7 Abs. 3 LMIV ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen zu lassen. Lebensmittel im Sinne der Verordnung sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden, Art. 2 Abs. 1a) LMIV, Art. 2 Abs. 1 Lebensmittel-Basis-VO (VO (EG) 178/2002) (hier: Mineralstofftabletten).
2. Die mit übermäßigem Alkoholgenuss verbundenen Symptome ("Alkoholkater") sind als Krankheit im Sinne von Art. 7 Abs. 3 LMIV einzustufen. Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind unzulässig (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.09.2019 - 6 U 114/18).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.01.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3435
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2020, Dok. 084
Anti-Kater-Tabletten - Werbung für Lebensmittel (hier Mineralstoffe) mit dem Zusatz 'Anti-Kater' untersagt
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 094
Angemessene Reaktionsfrist - Innerhalb der Dringlichkeitsfrist hat der Antragsteller dem späteren Antragsgegner eine Abmahnung zu übersenden und ihm eine angemessene Zeit zur Antwort einzuräumen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2023 - I-20 W 36/23, MIR 2023, Dok. 078
Warten auf den EuGH - Verfahren zur Werbung mit dem ÖKO-TEST-Siegel ohne Lizenzvertrag ausgesetzt
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 004
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals für Äußerungen Dritter - Nach außen erkennbare Überprüfung, Einflussnahme und Übernahme der inhaltlichen Verantwortung können zu einem "Zu Eigen-machen" führen
BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, MIR 2017, Dok. 026