Rechtsprechung // Datenschutzrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.07.2024 - 6 U 41/24
Self-Service-Tool - Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO durch Bereitstellung eines Selbstbedienungstools (hier 'Twitter' aka 'X')
DSGVO Art. 15, 82; ZPO § 3
Leitsätze:*1. Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann durch die Bereitstellung eines Self-Service-Tools erfüllt werden.
2. Das formelhafte und erkennbar nicht individualisierte Vorbringen eines Zustandes des Unwohlseins und der Sorge des Datenmissbrauchs kann die substantiierte Darlegung eines Schadens nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht begründen.
3. Der Streitwert kann bei offensichtlich überhöhter Angabe des Klägers auch abweichend hiervon festgesetzt werden (hier: EUR 2.000,00).
Anm. der Redaktion: Zweifelhaft dürfte zwischenzeitlich sein, ob die Erwägungen des Gerichts zum (immateriellen) Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO durch den "bloßen Kontrollverlust" noch tragen können. In dem Leitentscheidungsverfahren VI ZR 10/24 (Facebook Scraping) hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.11.2024 u.a. entschieden, dass auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO sein kann. Freilich kann dies auch Auswirkungen auf die Fragen der Substantiierung und Darlegung eines Schadens haben. In dem dortigen Fall hatte der Bundesgerichtshof zudem - unter den Umständen des Streitfalles - von Rechts wegen keine Bedenken dagegen, den Ausgleich für einen solchen bloßen Kontrollverlust in einer Größenordnung von EUR 100,00 zu bemessen (vgl. MIR 2024, Dok. 093, Rz. 1).
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 26.11.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3425
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 26.11.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3425
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat
EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-543/21, MIR 2023, Dok. 049
Vollziehung einer Beschlussverfügung - Die Zustellung einer von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angefertigten beglaubigten Abschrift der einfachen Abschrift einer Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen gemäß §§ 928, 936 ZPO.
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2017 - 9 W 650/16, MIR 2017, Dok. 023
Irreführende Werbung von Zahnärzten für den eigenen Notdienst - Angaben dürfen nicht den falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken
Oberlandesgericht Köln, MIR 2020, Dok. 036
Hohenloher Landschwein - Der Schutz geografischer Herkunftsangaben als Kollektivmarken nach dem MarkenG besteht neben dem Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach VO (EU) Nr. 1151/2012
BGH, Urteil vom 29.07.2021 - I ZR 163/19, MIR 2021, Dok. 078
Irrtümlich angeordnet - Rechtzeitige Vollziehung einer stattgebenden, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung mit angeordneter Sicherheitsleistung
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2021 - 3 U 3716/21, MIR 2022, Dok. 004
EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-543/21, MIR 2023, Dok. 049
Vollziehung einer Beschlussverfügung - Die Zustellung einer von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angefertigten beglaubigten Abschrift der einfachen Abschrift einer Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen gemäß §§ 928, 936 ZPO.
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2017 - 9 W 650/16, MIR 2017, Dok. 023
Irreführende Werbung von Zahnärzten für den eigenen Notdienst - Angaben dürfen nicht den falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken
Oberlandesgericht Köln, MIR 2020, Dok. 036
Hohenloher Landschwein - Der Schutz geografischer Herkunftsangaben als Kollektivmarken nach dem MarkenG besteht neben dem Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach VO (EU) Nr. 1151/2012
BGH, Urteil vom 29.07.2021 - I ZR 163/19, MIR 2021, Dok. 078
Irrtümlich angeordnet - Rechtzeitige Vollziehung einer stattgebenden, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung mit angeordneter Sicherheitsleistung
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2021 - 3 U 3716/21, MIR 2022, Dok. 004