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Rechtsprechung // Zivilrecht



OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.04.2024 - 9 U 11/23

Kopfhörer als Gratisbeigabe - Annahme des Angebots auf Abschluss eines Online-Kaufvertrags durch Übersendung einer Gratisbeigabe

BGB §§ 119 Abs. 1, 121 Abs. 1, 312i Abs. 1 Nr. 3, 433 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze:*

1. Eine automatisierte Erklärung stellt nur dann eine Annahme des Angebots dar, wenn es sich nicht nur um die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung im Sinne von § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB handelt, sondern mit ihr die vorbehaltlose Ausführung der Bestellung angekündigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2012 - X ZR 37/12). Aus der Formulierung "wir (...) werden dir Bescheid geben sobald wir dein Paket verschickt haben" sowie der Angabe eines voraussichtlichen Liefertermins kann keine vorbehaltlose Ausführung der Bestellung entnommen werden.

2. Die Übersendung einer Gratisbeigabe stellt auch in Bezug auf das noch nicht versandte Hauptprodukt eine Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags dar, wenn zwischen dem Erwerb des Hauptproduktes und der Übersendung der Gratisbeigabe ein untrennbarer Zusammenhang dergestalt besteht, dass die kostenlose Übersendung der Gratisbeigabe das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags über das Hauptprodukt voraussetzt.

MIR 2024, Dok. 065


Anm. der Redaktion: Leitsatz 2 ist der Leitsatz des Gerichts. Auf den Hinweis des Gerichts wurde die Berufung zurückgenommen.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 06.08.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3394

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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