Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.03.2024 - 6 W 84/23
EUR 500.000,00 Streitwert für den Eilantrag wegen Nachahmung einer hochpreisigen Uhr
UWG § 4 Nr. 3; GKG § 51
Leitsätze:*Der Antrag der Herstellerin einer hochpreisigen Uhr auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Konkurenzunternehmen mit eigenem Onlineshop wegen einer Nachahmung ist mit EUR 500.000,00 nicht zu hoch bewertet.
Anm. der Redaktion: Leitsatz des Gerichts. Vgl. zur Thematik bereits: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.02.2024 - 6 W 111/23, MIR 2024, Dok. 035
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.07.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3384
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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