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Rechtsprechung // Datenschutzrecht



OLG Köln, Urteil vom 19.01.2024 - 6 U 80/23

Cookie-Banner - Zur (unzulässigen) Gestaltung von Cookie-Bannern unter den Aspekten der Aufgeklärtheit, Eindeutigkeit, Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung im Sinne von § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO

TTDSG § 25 Abs. 1; DSGVO Art. 4 Nr: 11; ZPO §§ 295, 128a Abs.1

Leitsätze:*

1. Eine Gestaltung von Cookie-Bannern, die dem Verbraucher auf der ersten Ebene keine Ablehnungsoption anbietet und auf der zweiten Ebene zur Abgabe der Einwilligung hinlenkt, führt nicht zu einer freiwilligen und hinreichend aufgeklärten Einwilligung im Sinne von § 25 Abs. 1 TDDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO, wenn der Verbraucher den Button „Alles akzeptieren“ auf der zweiten Ebene angeklickt hat.

2. Die Gestaltung eines Cookie-Banners mit dem Button „Akzeptieren und schließen X“ in der rechten oberen Ecke verstößt gegen die Grundsätze der Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung und führt zu deren Unwirksamkeit.

3. Zur Heilung eines etwaigen Verfahrensfehlers nach § 295 ZPO bei zeitweisen Ausfall der Bildübertragung während einer Videoverhandlung nach § 128a Abs. 1 ZPO

MIR 2024, Dok. 025


Anm. der Redaktion: Leitsätze des Gerichts. Die Entscheidung wurde mitgeteilt von den Mitgliedern des 6. Zivilsenats des OLG Köln.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 20.03.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3354

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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