Rechtsprechung // Verlagsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2023 - 11 U 150/22
Buch- und Musiknotenhandel bei amazon - Zur Bestimmung des gemäß § 3 BuchPrG maßgeblichen Ladenpreises durch einen Handelsbrauch
BuchPrG § 3, § 5 Abs. 1; VerlagsG § 21; HGB § 346
Leitsätze:*1. Im Buch- und Musiknotenhandel hat sich ein Handelsbrauch im Sinne § 346 HGB dahingehend entwickelt, dass die von den Verlagen festgesetzten Preise branchentypisch im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) veröffentlicht werden und damit als festgesetzte Preise im Sinne des § 3 BuchPrG gelten.
2. Ein Buch- oder Musiknotenhändler ist an diesen Handelsbrauch jedenfalls dann gebunden, wenn der betreffende Verlag selbst das Verzeichnis lieferbarer Bücher nutzt.
Anm. der Redaktion: Leitsätze des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 01.02.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3339
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 01.02.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3339
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Urheberrechtliche Ansprüchen eines ehemaligen Konstrukteurs der Porsche AG auf Fairnessausgleich nach § 32a UrhG
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 028
Eindrehpapier - Zur Zulässigkeit der kollektiven Anspruchsdurchsetzung durch Wirtschaftsverbände bei der (möglichen) Anschwärzung einer Mehrheit von Mitbewerbern unter denen (zumindest) einer verbandsangehörig ist
BGH, Urteil vom 23.01.2024 - I ZR 147/22, MIR 2024, Dok. 012
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Verfügung - Zur Nachfragepflicht des Gläubigers über den Umfang einer nach erfolgter Abmahnung abgegebenen Unterlassungserklärung
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.03.2022 - 6 W 11/22, MIR 2022, Dok. 038
Angemessene Reaktionsfrist - Innerhalb der Dringlichkeitsfrist hat der Antragsteller dem späteren Antragsgegner eine Abmahnung zu übersenden und ihm eine angemessene Zeit zur Antwort einzuräumen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2023 - I-20 W 36/23, MIR 2023, Dok. 078
Auf die Aushändigung kommt es an - Zu den Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist und den Verlust des Widerrufsrechts (hier beim Maklervertrag)
BGH, Urteil vom 26.11.2020 - I ZR 169/19, MIR 2020, Dok. 095
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 028
Eindrehpapier - Zur Zulässigkeit der kollektiven Anspruchsdurchsetzung durch Wirtschaftsverbände bei der (möglichen) Anschwärzung einer Mehrheit von Mitbewerbern unter denen (zumindest) einer verbandsangehörig ist
BGH, Urteil vom 23.01.2024 - I ZR 147/22, MIR 2024, Dok. 012
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Verfügung - Zur Nachfragepflicht des Gläubigers über den Umfang einer nach erfolgter Abmahnung abgegebenen Unterlassungserklärung
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.03.2022 - 6 W 11/22, MIR 2022, Dok. 038
Angemessene Reaktionsfrist - Innerhalb der Dringlichkeitsfrist hat der Antragsteller dem späteren Antragsgegner eine Abmahnung zu übersenden und ihm eine angemessene Zeit zur Antwort einzuräumen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2023 - I-20 W 36/23, MIR 2023, Dok. 078
Auf die Aushändigung kommt es an - Zu den Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist und den Verlust des Widerrufsrechts (hier beim Maklervertrag)
BGH, Urteil vom 26.11.2020 - I ZR 169/19, MIR 2020, Dok. 095