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Rechtsprechung // Verlagsrecht



OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2023 - 11 U 150/22

Buch- und Musiknotenhandel bei amazon - Zur Bestimmung des gemäß § 3 BuchPrG maßgeblichen Ladenpreises durch einen Handelsbrauch

BuchPrG § 3, § 5 Abs. 1; VerlagsG § 21; HGB § 346

Leitsätze:*

1. Im Buch- und Musiknotenhandel hat sich ein Handelsbrauch im Sinne § 346 HGB dahingehend entwickelt, dass die von den Verlagen festgesetzten Preise branchentypisch im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) veröffentlicht werden und damit als festgesetzte Preise im Sinne des § 3 BuchPrG gelten.

2. Ein Buch- oder Musiknotenhändler ist an diesen Handelsbrauch jedenfalls dann gebunden, wenn der betreffende Verlag selbst das Verzeichnis lieferbarer Bücher nutzt.

MIR 2024, Dok. 010


Anm. der Redaktion: Leitsätze des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 01.02.2024
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3339

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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