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Rechtsprechung // Designrecht



OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2023 - 6 U 189/22

Lunchpot Ellipse - Zur Haftung eines Bevollmächtigten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG für Schutzrechtsverletzungen

ProdSG § 2 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 2; GGV Art. 10, Art. 19 Abs. 1, Art 89 Abs. 1a, Art 90 Abs. 1

Leitsätze:*

Ein Bevollmächtigter nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG kann für durch Inverkehrbringen des Produkts durch den Hersteller erfolgte Schutzrechtsverletzungen als Gehilfe oder Störer haften, wenn er durch eine Abmahnung auf das verletzte Schutzrecht hingewiesen worden ist.

MIR 2023, Dok. 044


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 06.06.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3288

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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