Rechtsprechung // Designrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2023 - 6 U 189/22
Lunchpot Ellipse - Zur Haftung eines Bevollmächtigten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG für Schutzrechtsverletzungen
ProdSG § 2 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 2; GGV Art. 10, Art. 19 Abs. 1, Art 89 Abs. 1a, Art 90 Abs. 1
Leitsätze:*Ein Bevollmächtigter nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG kann für durch Inverkehrbringen des Produkts durch den Hersteller erfolgte Schutzrechtsverletzungen als Gehilfe oder Störer haften, wenn er durch eine Abmahnung auf das verletzte Schutzrecht hingewiesen worden ist.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 06.06.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3288
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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